Voraussetzungen
Sie müssen einen Befähigungsschein besitzen oder Ihnen muss die Erlaubnis einer Behörde vorliegen, um eine Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände tätigen zu dürfen.
Benötigte Unterlagen
Fügen Sie Ihrer Anzeige alle erforderlichen Angaben und Unterlagen bei, damit die Behörde Ihr Vorhaben prüfen kann:
- Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und den Standort des geplanten Feuerwerks ausführlich.Machen Sie insbesondere folgende Angaben:
- Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide oder des Befähigungsscheines und die ausstellende Behörde
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes
- die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
- Fügen Sie Ihrer Anzeige Ihre Erlaubnis oder Ihren Befähigungsnachweis zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände bei.
Zu Beachten
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen am 31. Dezember und 1. Januar auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Fristen
Beachten Sie die folgenden Anzeigefristen für das von Ihnen geplante Feuerwerk:
Anzeigefrist von 2 Wochen vor Abbrennen für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien
- F2, für Feuerwerke in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
- F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig
Anzeigefrist von 4 Wochen vor Abbrennen pyrotechnischer Gegenständen in unmittelbarer Nähe von
- Eisenbahnanlagen
- Flughäfen
- Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind