Beschreibung der Leistung
Registrierung der Tätigkeit der Abholung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Abholung Tierischer NebenprodukteRegistrierung der Tätigkeit der Abholung Tierischer Nebenprodukte entsprechend der Vorgaben des Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Keine.
Über die Tätigkeit ist das Amt für Verbraucherschutz vor der Aufnahme zu informieren.
Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.
Suchwörter: Gammelfleisch Gülle Wildtiere Versuchstiere K3-Material Risikofleisch Schlachtabfall Tierkörperbeseitigung Tiernebenprodukte Tierteil Ekelfleisch verendete Tiere
Letzte Aktualisierung: 20.01.2025