Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration

Abschrift/Übersetzung mit Vorbeglaubung oder Apostille für das Ausland: Abgabe ab 5 Dokumenten, keine Bearbeitung zum Termin.

Sie können eine Echtheitsbestätigung in Form einer Vorbeglaubigung oder Apostille für Abschriften behördlicher Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder Übersetzungen von in Hamburg vereidigten Dolmetschern erhalten, die für das Ausland bestimmt sind.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine deutsche Urkunde (zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder ein Zeugnis) im Ausland verwenden möchten, kann die ausländische Behörde eine Echtheitsbestätigung verlangen. Dies kann durch eine Apostille oder Vorbeglaubigung (mit anschließender Legalisation) erfolgen.



Beglaubigt wird:

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft oder Rolle, in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat und
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.

Um die Echtheit von Abschriften behördlicher Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder Übersetzungen eines in Hamburg beeidigten Dolmetschers für 5 oder mehr Dokumente bestätigen zu lassen, vereinbaren Sie einen Termin über diese Dienstleistung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie benötigen die Echtheitsbestätigung für Abschriften von Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Beispiel Standesamt, Hamburg Service vor Ort (ehemals Kundenzentrum), Finanzamt oder eine staatliche anerkannte Schule Hamburgs oder für Übersetzungen von in Hamburg beeidigten Dolmetschern.
  • Ihr Dokument wurde nicht zu einem bestimmten Zweck ausgestellt, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Aufdruck auf der Urkunde).
  • Ihr Dokument wurde von einer berechtigten Person der Freien und Hansestadt Hamburg unterschrieben.
  • Die unterzeichnende Person ist der zuständigen Stelle bekannt.
  • Sie haben Ihr Anliegen vorab mit der zuständigen Stelle geklärt zum Beispiel per Mail.
  • Wenn Sie die Echtheitsbestätigung für eine Übersetzung benötigten: Die Übersetzung wurde von einem in Hamburg beeidigten Dolmetscher angefertigt.

Benötigte Unterlagen

Terminabsage bei Verhinderung



Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig zu stornieren (siehe Link unten in der Rubrik „Stornierung“) . Dadurch können frei werdende Termine kurzfristig anderen Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies verbessert die Terminauslastung und ermöglicht häufig eine schnellere Terminvergabe für Personen mit aktuellem Bedarf.



Vorabprüfung der Dokumente – zwingend erforderlich



Bitte senden Sie unmittelbar nach der Terminbuchung eine E-Mail zur Vorabprüfung an m2511@amtfuermigration.hamburg.de.



Folgende Angaben sind erforderlich:


- Name


- Telefonnummer


- Datum und Uhrzeit des Termins


- Bestimmungsland der Dokumente (z. B. Spanien)


- Dokumente als Scan oder Foto im Anhang




Sollte eine Prüfung bis zum Termin nicht möglich sein, können die Dokumente lediglich entgegengenommen werden. Ein Abholtermin wird nach Fertigstellung durch die zuständige Sachbearbeitung vereinbart.



Besondere Hinweise



Beglaubigte Abschriften:



Bitte legen Sie das Originaldokument zusammen mit der beglaubigten Abschrift vor.



Übersetzungen:



Übersetzungen können nur anerkannt werden, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer in Hamburg beeidigt wurde. Geeignete Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de⁠.



Zum Termin mitzubringen:


- Originaldokument(e), die zuvor zur Vorabprüfung eingereicht wurden


- Terminbuchungsnachweis


- Gültiges Ausweisdokument


- Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte



Hinweis: Apostillen und Vorbeglaubigungen werden urkundenbezogen erteilt. Die Antragstellung kann daher auch durch eine andere Person ohne Vollmacht erfolgen.



Alternativ: Antragstellung auf dem Postweg



Wenn Sie die Beglaubigung stattdessen auf dem Postweg beantragen möchten, informieren Sie uns bitte per E-Mail an m2511@amtfuermigration.hamburg.de, damit Ihr Termin storniert werden kann.



Anschrift:



Behörde für Inneres und Sport


Amt für Migration – M251


Hammer Straße 30–34


22041 Hamburg



Für das Postverfahren benötigen wir:


- Originaldokument(e)


- Bestimmungsland der Urkunde


- Anschrift


- E-Mail-Adresse


- Telefonnummer



Zur Beschleunigung der Bearbeitung empfehlen wir auch im Postverfahren eine Vorabprüfung per E-Mail mit Scan oder Foto der Dokumente.



Gebühren



Es fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach Art und Anzahl der zu bestätigenden Dokumente.



Gebühren ab 01.01.2026 – Terminvorsprache:


- 16,00 € je Apostille


- 11,00 € je Vorbeglaubigung


- 5,00 € je Übersetzerstempel


- 6,00 € Abschrifts-/amtliche Beglaubigung (1. Seite)


- 1,00 € je weitere Seite


- 0,70 € Kopien (1.–10. Seite)


- 0,40 € Kopien (ab 11. Seite)




Abweichende Gebühren im Postverfahren:


- 39,00 € je Apostille


- 34,00 € je Vorbeglaubigung



Die Zahlung per Rechnung bzw. Gebührenbescheid ist ausschließlich bei Beantragung auf dem Postweg möglich.

Zu Beachten

Die spätere Legalisation erfolgt durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem das Dokument oder die Urkunde benötigt wird.



Die Vorbeglaubigung oder Apostille erfolgt für das Dokument und ist nicht personenbezogen. Auch eine nicht betroffene Person kann ohne eine Vollmacht die Vorbeglaubigung oder Apostille beantragen.



Für Echtheitsbestätigungen von Bundes-Urkunden (wie Führungszeugnisse) oder Bundes-Dokumente wenden Sie sich an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.



Endbeglaubigungen von vorbeglaubigten Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.



Endbeglaubigungen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden nur bei vorbeglaubigten Abschriften/Zweitschriften der Ausstellungsbehörde vorgenommen. Beispielsweise bei Urkunden der Universität Hamburg, werden nur Abschriften/Zweitschriften der Universität Hamburg akzeptiert.



Endbeglaubigungen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden nur bei vorbeglaubigten Abschriften/Zweitschriften der Ausstellungsbehörde vorgenommen. Besispielsweise bei Urkunden der Universität Hamburg, werden nur Abschriften/Zweitschriften der Universität Hamburg akzeptiert.



Für Echtheitsbestätigungen von Übersetzungen von Dolmetschern, die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, in dem die Beeidigung stattgefunden hat.



Für Echtheitsbestätigungen von Urkunden oder Dokumenten, die in anderen Bundesländern oder Nationen ausgestellt wurden, wenden Sie sich an das ausstellende Land beziehungsweise Bundesland.

Fristen

Beantragen Sie die Anbringung des Echtheitsbestätigung frühzeitig.

 

Informieren Sie sich zur Gültigkeit der Echtheitsbestätigung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle im Ausland (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt diese sein darf.

 

Der zuständigen Stelle kennt nicht die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen einen Termin.
  • Sie senden eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, das Bestimmungsland der Urkunde (zum Beispiel Spanien), sowie dem Datum und der Uhrzeit Ihres Termins an die zuständige Stelle. Fügen Sie ein Foto oder einen Scan des Dokuments bei, für das Sie eine Echtheitsbestätigung benötigen.
  • Sie erscheinen zum Termin.
  • Sie geben die Dokumente zur Echtheitsbestätigung ab und zeigen gegebenenfalls die Originale vor.
  • Wenn Sie eine Echtheitsbestätigung für mehr als 5 Kopien benötigen, können Sie die Dokumente nur abgeben. Sie erhalten einen separaten Abholtermin für die beglaubigten Dokumente.
  • Die zuständige Stelle prüft die Echtheit Ihrer Dokumente beziehungsweise der Unterschriften.
  • Die zuständige Stelle bringt das Siegel zur Echtheitsbestätigung an Ihren Dokumenten an.
  • Sie zahlen die Gebühren in der Regel mit EC- oder Kreditkarte. In Ausnahmefällen können Sie mit Bargeld bezahlen.
  • Sie erhalten Ihre Dokumente mit der Echtheitsbestätigung zurück.

Sie können die Echtheitsbestätigung Ihrer Dokumente für das Ausland auch postalisch beantragen:

  • Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, können Sie zur Vorabprüfung einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente per Email an die zuständige Stelle senden. Geben Sie in Ihrer Email an, dass sich Ihr Original-Dokument auf dem Postweg befindet und Sie keinen Termin wüschen.
  • Sie senden Ihr Anliegen und die erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle. Machen Sie in Ihrem Anschreiben folgende Angaben:
    • Bestimmungsland der Urkunde (zum Beispiel Russland)
    • Ihre Anschrift
    • Ihre Email-Adresse und Telefonnummer
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Wenn die Gebühren 100,00 Euro oder mehr betragen, müssen Sie sie vorab bezahlen.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie die Gebühren vorab bezahlen.

Sobald die Zahlung bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Dokumente zurück.

Dauer

Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Echtheitsbestätigung in der Regel für bis zu sechs Dokumente sofort.

 

Echtheitsbestätigungen für mehr als 6 Dokumente erhalten Sie normalerweise nach 3 bis 4 Werktagen. Sie erhalten einen separaten Abholtermin.



Wenn Sie die Echtheitsbestätigung postalisch beantragen, erhalten Sie die bearbeiteten Dokumente in der Regel 10 Werktage, nachdem sie vollständig bei der zuständigen Stelle eingegangen sind, zurück.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und Anzahl Ihrer zu bestätigenden Dokumente:



Gebühren ab 01.01.2026

bei Terminvorsprache:


  • 16,00 € je Apostille 

  • 11,00 € je Vorbeglaubigung

  • 5 € Übersetzerstempel

  • 6 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - je 1. Seite des Dokumentes

  • 1 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - ab der 2. Seite jeden Dokumentes

  • 0,70 €  Kopien - ab der 1. Seite  bis zur 10. Seite

  • 0,40 € Kopien - ab der 11. Seite


 

Abweichende Gebühren im Postverfahren

  • 39,00 € je Apostille

  • 34,00 € je Vorbeglaubigung


Wenn Sie die Echtheitsbestätigung auf dem Postwege beantragen: Sie können nur Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid zahlen, wenn Sie die Echtheitsbestätigung auf dem Postwege beantragen.

 

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Rechnung
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41



§ 33 (1) Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VwVfGHAV8P33

 

Art. 2 (1) Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (UrkBefrÜbkG Haag) 

https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration

M 251

Alleinige Zuständigkeit:

Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M25 - Sachgebiet Beglaubigungsangelegenheiten 
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg

Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 8.00-12.30, Mo13.15-15.30 und Do13.15-15.30 Uhr. Gespräche können gerne auch außerhalb dieser Zeiten durchgestellt werden.

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Suchwörter: Legalisation Legalisierung Haager Apostille Echtheitsbestätigung

Letzte Aktualisierung: 14.06.2026