Voraussetzungen
- Sie benötigen die Echtheitsbestätigung für Abschriften von Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Beispiel Standesamt, Hamburg Service vor Ort (ehemals Kundenzentrum), Finanzamt oder eine staatliche anerkannte Schule Hamburgs oder für Übersetzungen von in Hamburg beeidigten Dolmetschern.
- Ihr Dokument wurde nicht zu einem bestimmten Zweck ausgestellt, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Aufdruck auf der Urkunde).
- Ihr Dokument wurde von einer berechtigten Person der Freien und Hansestadt Hamburg unterschrieben.
- Die unterzeichnende Person ist der zuständigen Stelle bekannt.
- Sie haben Ihr Anliegen vorab mit der zuständigen Stelle geklärt zum Beispiel per Mail.
- Wenn Sie die Echtheitsbestätigung für eine Übersetzung benötigten: Die Übersetzung wurde von einem in Hamburg beeidigten Dolmetscher angefertigt.
Benötigte Unterlagen
Terminabsage bei Verhinderung
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig zu stornieren (siehe Link unten in der Rubrik „Stornierung“) . Dadurch können frei werdende Termine kurzfristig anderen Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies verbessert die Terminauslastung und ermöglicht häufig eine schnellere Terminvergabe für Personen mit aktuellem Bedarf.
Vorabprüfung der Dokumente – zwingend erforderlich
Bitte senden Sie unmittelbar nach der Terminbuchung eine E-Mail zur Vorabprüfung an m2511@amtfuermigration.hamburg.de.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name
- Telefonnummer
- Datum und Uhrzeit des Termins
- Bestimmungsland der Dokumente (z. B. Spanien)
- Dokumente als Scan oder Foto im Anhang
Sollte eine Prüfung bis zum Termin nicht möglich sein, können die Dokumente lediglich entgegengenommen werden. Ein Abholtermin wird nach Fertigstellung durch die zuständige Sachbearbeitung vereinbart.
Besondere Hinweise
Beglaubigte Abschriften:
Bitte legen Sie das Originaldokument zusammen mit der beglaubigten Abschrift vor.
Übersetzungen:
Übersetzungen können nur anerkannt werden, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer in Hamburg beeidigt wurde. Geeignete Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.
Zum Termin mitzubringen:
- Originaldokument(e), die zuvor zur Vorabprüfung eingereicht wurden
- Terminbuchungsnachweis
- Gültiges Ausweisdokument
- Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte
Hinweis: Apostillen und Vorbeglaubigungen werden urkundenbezogen erteilt. Die Antragstellung kann daher auch durch eine andere Person ohne Vollmacht erfolgen.
Alternativ: Antragstellung auf dem Postweg
Wenn Sie die Beglaubigung stattdessen auf dem Postweg beantragen möchten, informieren Sie uns bitte per E-Mail an m2511@amtfuermigration.hamburg.de, damit Ihr Termin storniert werden kann.
Anschrift:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration – M251
Hammer Straße 30–34
22041 Hamburg
Für das Postverfahren benötigen wir:
- Originaldokument(e)
- Bestimmungsland der Urkunde
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Zur Beschleunigung der Bearbeitung empfehlen wir auch im Postverfahren eine Vorabprüfung per E-Mail mit Scan oder Foto der Dokumente.
Gebühren
Es fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach Art und Anzahl der zu bestätigenden Dokumente.
Gebühren ab 01.01.2026 – Terminvorsprache:
- 16,00 € je Apostille
- 11,00 € je Vorbeglaubigung
- 5,00 € je Übersetzerstempel
- 6,00 € Abschrifts-/amtliche Beglaubigung (1. Seite)
- 1,00 € je weitere Seite
- 0,70 € Kopien (1.–10. Seite)
- 0,40 € Kopien (ab 11. Seite)
Abweichende Gebühren im Postverfahren:
- 39,00 € je Apostille
- 34,00 € je Vorbeglaubigung
Die Zahlung per Rechnung bzw. Gebührenbescheid ist ausschließlich bei Beantragung auf dem Postweg möglich.
Zu Beachten
Die spätere Legalisation erfolgt durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem das Dokument oder die Urkunde benötigt wird.
Die Vorbeglaubigung oder Apostille erfolgt für das Dokument und ist nicht personenbezogen. Auch eine nicht betroffene Person kann ohne eine Vollmacht die Vorbeglaubigung oder Apostille beantragen.
Für Echtheitsbestätigungen von Bundes-Urkunden (wie Führungszeugnisse) oder Bundes-Dokumente wenden Sie sich an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Endbeglaubigungen von vorbeglaubigten Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Endbeglaubigungen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden nur bei vorbeglaubigten Abschriften/Zweitschriften der Ausstellungsbehörde vorgenommen. Beispielsweise bei Urkunden der Universität Hamburg, werden nur Abschriften/Zweitschriften der Universität Hamburg akzeptiert.
Endbeglaubigungen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden nur bei vorbeglaubigten Abschriften/Zweitschriften der Ausstellungsbehörde vorgenommen. Besispielsweise bei Urkunden der Universität Hamburg, werden nur Abschriften/Zweitschriften der Universität Hamburg akzeptiert.
Für Echtheitsbestätigungen von Übersetzungen von Dolmetschern, die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, in dem die Beeidigung stattgefunden hat.
Für Echtheitsbestätigungen von Urkunden oder Dokumenten, die in anderen Bundesländern oder Nationen ausgestellt wurden, wenden Sie sich an das ausstellende Land beziehungsweise Bundesland.
Fristen
Beantragen Sie die Anbringung des Echtheitsbestätigung frühzeitig.
Informieren Sie sich zur Gültigkeit der Echtheitsbestätigung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle im Ausland (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt diese sein darf.
Der zuständigen Stelle kennt nicht die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug.