Voraussetzungen
Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
- Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten räumen Sie ein, indem Sie für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stellen.
- Für Bau- und Montagestellen, besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und Sie den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sicherstellen.
- Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, den Sie nicht durch andere organisatorische Maßnahmen auffangen können.
Benötigte Unterlagen
Für alle Betriebe:
- Angaben zur Tätigkeit
- Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
- Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
- Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
- Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
- Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
- Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
- Dauer der Ruhezeit am Wohnort
Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
- Angaben zur Saison beziehungsweise Kampagne
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird
Zu Beachten
Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Wenn es für Sie aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird, können Sie die Bewilligung von Ausnahmen beantragen. Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, können Sie die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 8 Stunden hinaus verlängern, wenn Sie durch besondere Regelungen die Gesunderhaltung Ihrer Arbeitnehmer sicherstellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.