Verfahrensablauf
Eine Bewilligung können Sie im schriftlichen Verfahren beantragen:
- Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein
- Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewilligung erteilt werden
- Sie erhalten einen entsprechenden Bewilligungsbescheid
- Im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen ergeht ein Ablehnungsbescheid
- Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu
Wenn Sie abweichende Regelungen der Nachtarbeit online beantragen möchten können Sie dies über das Freitextfeld des Antrags vornehmen. Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Wenn Sie abweichende Regelungen der Nachtarbeit online beantragen möchten:
- Nutzen Sie das Freitextfeld des Antrags im Online Dienst
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren
Dauer
Die Bearbeitungsdauert ist abhängig vom Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb weniger Wochen nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Gebühren
Die Kostenhöhe liegt zwischen EUR 100 und EUR 6.000.
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.