Hamburg.deHamburg ServiceAbweichende Ruhezeit beantragenBehörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Abweichende Ruhezeit beantragen

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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beantragen und bewilligen lassen.
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Beschreibung der Leistung

Arbeitnehmende müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten beantragen und bewilligen lassen.

Die Ausnahmebewilligung ist nur zweimal innerhalb von 3 Wochen zulässig und gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.

Sie können auch eine Ausnahmebewilligung für eine längere Arbeitszeit für Saison- und Kampagnenbetriebe beantragen.

Außerdem können Sie die Ausnahme für Tätigkeiten von besonderem öffentlichen Interesse und für Offshore-Tätigkeiten beantragen.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihre Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Benötigte Unterlagen

  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
  • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
  • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden) 
  • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmer notwendig sein muss
  • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind 
  • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird

Das Amt für Arbeitsschutz kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern.

Zu Beachten

Zur Vereinfachung der Kommunikation und zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie bei der Einreichung des Antrages einen Ansprechpartner in Ihrem Betrieb benennen und dessen Kontaktdaten angeben.

Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Stellung des Antrages.

Verfahrensablauf

Sie können vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeiten schriftlich beantragen. Dafür führen Sie folgende Schritte durch:
 

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
  • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen von Ihnen nach.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehungsbescheid.
  • Sie erhalten Ihren Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg.
  • Den Gebührenbescheid erhalten Sie in der Regel zusammen mit dem Bescheid.

 
Wenn Sie die Ausnahmebewilligung zur Abweichung von Ruhezeiten online beantragen wollen: 
 

  • Reichen Sie die Anzeige und die geforderten Unterlagen über den Online-Dienst ein.
  • Die Behörde prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen von Ihnen nach.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehungsbescheid.
  • Sie erhalten Ihren Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg.
  • Den Gebührenbescheid erhalten Sie in der Regel zusammen mit dem Bescheid.

Die zuständige Behörde trifft die Entscheidung über Ihren Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen. 
Im Rahmen dieser Entscheidung wägt die Behörde zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers ab.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. Sie beträgt in der Regel wenige Wochen nachdem Sie die vollständigen Unterlagen eingereicht haben.

Gebühren


  • Kostenrahmen: Verwaltungsgebühr EUR 100,00 – 6.000,00

  • gegebenenfalls Zustellungsauslagen




Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

 


  • Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Arbeitsschutz (bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz) eingelegt werden.

  • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

§ 15 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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Letzte Aktualisierung: 06.09.2024