Verfahrensablauf
Sie können vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeiten schriftlich beantragen. Dafür führen Sie folgende Schritte durch:
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Behörde prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen von Ihnen nach.
- Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehungsbescheid.
- Sie erhalten Ihren Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg.
- Den Gebührenbescheid erhalten Sie in der Regel zusammen mit dem Bescheid.
Wenn Sie die Ausnahmebewilligung zur Abweichung von Ruhezeiten online beantragen wollen:
- Reichen Sie die Anzeige und die geforderten Unterlagen über den Online-Dienst ein.
- Die Behörde prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen von Ihnen nach.
- Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehungsbescheid.
- Sie erhalten Ihren Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg.
- Den Gebührenbescheid erhalten Sie in der Regel zusammen mit dem Bescheid.
Die zuständige Behörde trifft die Entscheidung über Ihren Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung wägt die Behörde zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers ab.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. Sie beträgt in der Regel wenige Wochen nachdem Sie die vollständigen Unterlagen eingereicht haben.
Gebühren
- Kostenrahmen: Verwaltungsgebühr EUR 100,00 – 6.000,00
- gegebenenfalls Zustellungsauslagen
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.