Behörde für Wirtschaft und Innovation

Pflanzenschutzmittel Amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung beantragen

Sie betreiben eine Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine amtliche Zulassung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel betreiben möchten, können Sie diese amtlich anerkennen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beschäftigen eine Versuchsleiterin oder einen Versuchsleiter und diese Person
    • verfügt über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften und
    • besitzt eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche.
  • Es wurde eine geeignete stellvertretende Person für die Versuchsleiterin oder den Versuchsleiter benannt.
  • Sie beschäftigen eine ausreichende Anzahl qualifizierter und geschulter Mitarbeitender.
  • Sie haben für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
    • Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
    • Labor- und Freilandausrüstungen,
    • Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
    • soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern.
  • Sie führen eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Sie erhalten Sie einen Termin zur Inspektion der Versuchseinrichtungen und deren Protokollierung.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate.

Gebühren

Die Gebühren variieren je nach Einzelfall.

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

Rechtsgrundlage

§ 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pflschmv_2013/__8.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026