Hamburg.deHamburg ServiceÄnderung einer Gehwegüberfahrt beantragenWegeverwaltung

Wegeverwaltung

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Sie können die Änderung einer bestehenden Gehwegüberfahrt beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Bei Gehwegwegüberfahrten handelt es sich zum Beispiel um Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen. Sie dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie müssen die Änderung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
  • Alternativ verfügen Sie über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
  • Sofern Sie die Änderung der Gehwegüberfahrt selbst übernehmen dürfen: Das von Ihnen beauftragte Unternehmen ist ein zugelassenes Unternehmen.
  • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
  • Durch die Änderung ergibt sich keine Unterbrechungen des Gehweges.

Benötigte Unterlagen

  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Fotos der Örtlichkeit
  • Gegebenenfalls: Flurkarte

Zu Beachten

  • Sie dürfen eine Gehwegüberfahrt nicht selbst und ohne Genehmigung der zuständigen Stelle verändern (zum Beispiel mit Holzbalken oder Stahlrampen). Solche Änderungen sind ein unerlaubter Eingriff in den Straßenraum. Sie können sich damit strafbar machen.
  • Wenn Sie eine Genehmigung zur Änderung der Gehwegüberfahrt erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie damit auch andere Genehmigungen für Projekte wie den Bau einer Garage oder eines Carports bekommen. Diese Genehmigungen müssen Sie separat beantragen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) die Änderung der Gehwegüberfahrt und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
  • Wenn die beantragte Änderung umfangreich ist, organisiert die zuständige Stelle einen Vororttermin, an dem auch Sie teilnehmen. 
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen. Gegebenenfalls legt die zuständige Stelle Bedingungen und Auflagen fest.
    • Möglicherweise gibt die zuständige Stelle die Änderung auch selbst in Auftrag. Wenn die zuständige Stelle die Arbeiten durchführen lässt, müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen. 
    • Anderenfalls beauftragen Sie ein zugelassenes Unternehmen mit der Durchführung der Änderung. Das Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Änderungsmaßnahme beantragen.
  • Auf Basis der Herstellungskosten leisten Sie eine Vorauszahlung
  • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Kosten der restlichen Änderungskosten und zahlen diese.
  • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

Dauer

Die Bearbeitungszeit variiert im Einzelfall und kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Gebühren

50,00 - 800,00 EUR

Die Kosten unterteilen sich in eine Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten. Die Verwaltungsgebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt sowie der Notwendigkeit der Durchführung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung).

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 7a Fernstraßengesetz (FStrG)

https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__7a.html

§ 18 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Überfahrten

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P18

Adresse und Kontakt

Wegeverwaltung

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 05.02.2025