Verfahrensablauf
- Sie beantragen schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) die Änderung der Gehwegüberfahrt und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
- Wenn die beantragte Änderung umfangreich ist, organisiert die zuständige Stelle einen Vororttermin, an dem auch Sie teilnehmen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen. Gegebenenfalls legt die zuständige Stelle Bedingungen und Auflagen fest.
- Möglicherweise gibt die zuständige Stelle die Änderung auch selbst in Auftrag. Wenn die zuständige Stelle die Arbeiten durchführen lässt, müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.
- Anderenfalls beauftragen Sie ein zugelassenes Unternehmen mit der Durchführung der Änderung. Das Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Änderungsmaßnahme beantragen.
- Auf Basis der Herstellungskosten leisten Sie eine Vorauszahlung
- Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Kosten der restlichen Änderungskosten und zahlen diese.
- Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.
Dauer
Die Bearbeitungszeit variiert im Einzelfall und kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Gebühren
50,00 - 800,00 EUR
Die Kosten unterteilen sich in eine Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten. Die Verwaltungsgebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt sowie der Notwendigkeit der Durchführung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung).