Beschreibung der Leistung
Bei Gehwegwegüberfahrten handelt es sich zum Beispiel um Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen. Sie dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie müssen die Änderung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.