Voraussetzungen
Die geplanten Änderungen an der Anlage haben offensichtlich nur geringfügige nachteilige Auswirkungen und erfordern keine Genehmigung.
Falls eine Genehmigung nach Einschätzung der zuständigen Behörde erforderlich ist, muss ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
- Anzeigeformular, zum Beispiel aus dem ELiA-Online-Dienst
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen und
- sonstige Unterlagen, die Sie von der zuständigen Stelle erfahren.
Sie müssen der Anzeige alle erforderlichen Unterlagen beifügen, die notwendig sein könnten, um zu prüfen, ob das Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
Zu Beachten
Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn sich die Änderung auf in § 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannte Schutzgüter auswirken kann.
Fristen
Teilen Sie die geplanten Änderungen an Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage mindestens einen Monat vor deren Umsetzung der zuständigen Stelle mit. Teilen Sie störfallrelevante Änderungen mindestens 2 Monate vor deren Umsetzung mit.