Hamburg.deHamburg ServiceÄnderung eines Eintrages im...Amtsgericht Hamburg, Zentralverwaltung

Amtsgericht Hamburg, Zentralverwaltung

Änderung eines Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister beantragen

  •  
Wenn Sie den Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister ändern möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.
  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Eine Registrierung ist möglich für:

  1. Inkassodienstleistungen
    Die Inkassobranche betreibt die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen und trägt so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.
     
  2. Rentenberatungen auf dem Gebiet
  • der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
  • des sozialen Entschädigungsrechts
  • des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie
  • des Rechts der betrieblichen und berufsständischen Versorgung
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht

Wenn Sie eine Änderung des Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister vornehmen lassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag an die zuständige Stelle stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind aktuell im Rechtsdienstleistungsregister registriert.

Benötigte Unterlagen

  • Es müssen nur jene Nachweise vorgelegt werden, die von den vorgenommenen Änderungen betroffen sind
  • Im Falle von juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit: Diese Nachweise müssen für jede qualifizierte und betroffene Person gesondert beigebracht werden

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Änderung bei der zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle prüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
  • Bei positiver Prüfung wird die Änderung im Rechtsdienstleistungsregister vorgenommen

Dauer

Wenn Sie den Antrag auf Änderung eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.

Gebühren

Die Gebühren für Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bestimmen sich nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Justizverwaltungskostengesetzes


  1. Nr. 1110 Registrierung nach dem RDG

    Bei Registrierung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit wird mit der Gebühr auch die Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister abgegolten: 150,00 €

  2. Nr. 1111 Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister, wenn die Eintragung nicht durch die Gebühr 1100 abgegolten ist, je Person: 150,00 €

  3. Nr. 1112 Widerruf oder Rücknahme 75,00 €

Rechtsbehelf

- Klage vor dem Verwaltungsgericht

- Widerspruch

Rechtsgrundlage

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Zentralverwaltung

Mo-Fr 9-12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Rechtsdienstleistungsregister Rechtsdienstleistungen Änderung des Eintrages

Letzte Aktualisierung: 15.10.2024