Beschreibung der Leistung
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Eine Registrierung ist möglich für:
- Inkassodienstleistungen
Die Inkassobranche betreibt die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen und trägt so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.
- Rentenberatungen auf dem Gebiet
- der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- des sozialen Entschädigungsrechts
- des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie
- des Rechts der betrieblichen und berufsständischen Versorgung
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
Wenn Sie eine Änderung des Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister vornehmen lassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag an die zuständige Stelle stellen.