Beschreibung der Leistung
Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Keine
Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Die Gebühren sind abhängig vom Einzelfall und richten sich nach den Gebühren der vorangegangenen Festsetzung Ihrer Veranstaltung.
Widerspruch
§§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html
§ 69b Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69b.html
Suchwörter: Hamburger Dom Volksfeste Ausstellung Markt Messe Jahrmarkt Großmarkt Wochenmarkt Spezialmarkt Änderung Festsetzung Frühlingsdom Winterdom
Letzte Aktualisierung: 14.09.2026