Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation -Wirtschaftsordnungsrecht, Mess- und Eichwesen

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

Sie möchten die Festsetzung einer Veranstaltung ändern lassen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Änderung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre geplante Veranstaltung wurde bereits festgesetzt.
  • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung Ihrer Veranstaltung.
  • Es handelt sich um eine der folgenden Veranstaltungen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag. Diesen können Sie per E-Mail, schriftlich oder über den Online-Dienst stellen.
  • Wenn Sie die Aufhebung per E-Mail oder schriftlich beantragen, übersenden Sie der zuständigen Stelle den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.
  • Wenn Sie die Änderung über den Online-Dienst beantragen wollen, rufen den Online Dienst auf.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig vom Einzelfall und richten sich nach den Gebühren der vorangegangenen Festsetzung Ihrer Veranstaltung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html

§ 69b Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69b.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation -Wirtschaftsordnungsrecht, Mess- und Eichwesen

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 14.09.2026