Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Landpachtvertrag Änderung anzeigen

Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beschreibung der Leistung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden.

Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen bestehenden Landpachtvertrag geändert.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
  • abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
  • im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung

Zu Beachten

Keine

Fristen


  • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages

  • Die Landpachtvertragsänderung ist gültig, wenn Sie nach einem Monat keinen Beanstandungsbescheid von der zuständigen Stelle erhalten haben.

    • Wenn die Prüfung länger dauert, kann diese Frist kann von der zuständigen Stelle auf 2 Monate verlängert werden. Sie erhalten dann einen schriftlichen Zwischenbescheid mit einer entsprechenden Mitteilung.



Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Abschluss der Landpachtvertragsänderung bei der zuständigen Stelle an.
    • Eine mündlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an.
    • Eine schriftlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages reichen Sie als Kopie ein.
  • Nach Anzeige der abgeschlossenen Änderung des Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.
    • Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages die vorgenannten Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben. Sie erhalten dann eine Mitteilung von der zuständigen Stelle.

Dauer

1 - 2  Monate

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf


  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Rechtsgrundlage

§ 2 Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG

https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__2.html

§§ 585 - 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft

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Suchwörter: Land- und forstwirtschaftliches Grundstück Landpachtverkehrsgesetz LPachtVG Land-Pachtvertrag melden

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026