Beschreibung der Leistung
Sie als Träger beziehungsweise Trägerin einer Kindertageseinrichtung oder Einrichtung zur ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen, müssen eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden. Die Meldepflicht gilt für alle Personen, die innerhalb Ihrer Einrichtung mit oder am Kind arbeiten. Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
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Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
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Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
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Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb der Einrichtung
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Weiterbeschäftigung als erziehende Person nach abgeschlossener Ausbildung
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Tätigkeitsaufnahme einer Berufsausbildung als erziehende Person
- Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel:
- Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit Fach Pädagogik
- Logopäden und Logopädinnen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
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Beschäftigung mit einer Ausnahmegenehmigung