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Sozialbehörde

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme unverzüglich melden.

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Beschreibung der Leistung

Sie als Träger beziehungsweise Trägerin einer Kindertageseinrichtung oder Einrichtung zur ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen, müssen eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden. Die Meldepflicht gilt für alle Personen, die innerhalb Ihrer Einrichtung mit oder am Kind arbeiten. Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:

  • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis

  • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis

  • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb der Einrichtung

  • Weiterbeschäftigung als erziehende Person nach abgeschlossener Ausbildung

  • Tätigkeitsaufnahme einer Berufsausbildung als erziehende Person

  • Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel:
    • Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit Fach Pädagogik
    • Logopäden und Logopädinnen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
  • Beschäftigung mit einer Ausnahmegenehmigung

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Einrichtung.
  • Es ist eine Personalveränderung erfolgt

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten

Fristen

Es besteht eine unverzügliche Pflicht zur Mitteilung. Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie eine Meldung machen.

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung schriftlich oder mit dem Online Dienst erstellen. Die Abläufe unterscheiden sich in der Zuständigkeitsfindung.

Schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung in Ihrer Einrichtung.

  • Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an die zuständige Stelle.

  • Die zuständige Stelle wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden wird sie sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.

  • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.

  • Nach Eingang der Aktualisierung führt die zuständige Stelle ein Feststellungsverfahren durch, in dem die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der einzustellenden Person überprüft werden.

  • Bei einer positiven Prüfung wird der Personalwechsel bestätigt.

  • Bei einer negativen Prüfung, wird sich die zuständige Stelle bei Ihnen melden und erläutern wie eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.

Online Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung in dem Online-Dienst.

  • Der Online-Dienst führt eine automatische Zuständigkeitsfindung durch.

  • Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.

  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Dauer

Einzelfallabhäng

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 47 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html

Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen

www.hamburg.de/contentblob/1830150/b8337d215892d2861e954709450630ca/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf

Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder und Jugendhilfe

www.hamburg.de/contentblob/3293528/8ad7a239ecd37066d4ffc180ba2e6537/data/gbs-landesrahmenvertrag.pdf

Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (Positivliste)

www.hamburg.de/contentblob/14929010/f058756fb7fcc9ccc5f090d97f36a748/data/positivliste-040121.pdf

Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe (Eckpunktepapier)

www.hamburg.de/contentblob/11545784/0d4ee20a65a72312f763a3e1a6daab51/data/beschluss-vertragskommission-kita-2018-04-18.pdf

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Suchwörter: Kindertagesstätte KiTa Kindertageseinrichtung Personaländerung Personalmeldung Meldung Erziehungspersonal Ganztagesbetreuung an Schulen

Letzte Aktualisierung: 23.05.2025