Beschreibung der Leistung
Als anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik mitteilen (z.B. die Änderung des Geschäftssitzes).
Als anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik mitteilen (z.B. die Änderung des Geschäftssitzes).
Formlos mitgeteilte Änderungen zu einer in Hamburg erteilten Anerkennung als anerkannter Prüfingenieurinnen bzw. anerkannter Prüfingenieure setzen voraus, dass die Anerkennung bereits erteilt wurde. Andernfalls geben Sie nötige Änderungen in einem laufenden Anerkennungsverfahren bekannt.
Die im formlosen Anschreiben genannten Änderungen können durch entsprechende Belege bestärkt werden. Ansonsten können ggf. erforderliche Unterlagen nachgereicht werden.
keine
keine
Als in Hamburg anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung formlos schriftlich mitteilen. Ihre Änderungsmitteilung wird in die Verzeichnisse übernommen. Ggf. werden Rückfragen im direkten Kontakt gestellt.
Ihre Änderungsmitteilung wird in etwa nach einem Monat in die Verzeichnisse übernommen.
keine
keiner
(es wird kein neuer Bescheid erstellt)
§§ 4 und 5 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
nach Landesrecht
Letzte Aktualisierung: 25.04.2025