Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung beantragen

Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft. Um als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
  • Sie stellen sicher, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
  • Sie arbeiten mit allen Stellen zusammen, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
  • Sie sind mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden.

Benötigte Unterlagen

Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

Zu Beachten

Die einzelnen Bundesländer haben spezifische Ausführungsbestimmungen, weshalb das Verfahren je nach Standort unterschiedlich sein kann.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Bei Bedarf nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Sie erhalten alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.

Dauer

circa 6 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)

www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html

§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9.00-17.00 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2026