Hamburg.deHamburg ServiceAnerkennung als Beratungsstelle zur...Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales,...

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung

  •  

Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen. 

  •  

Beschreibung der Leistung

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Person in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
  • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
  • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
  • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.

Benötigte Unterlagen

Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

Zu Beachten

Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser ist hier abrufbar: https://www.hamburg.de/resource/blob/34960/fcb8dc9efc89f721a89463163cba06bd/antrag-schwangerschaftskonfliktberatungsstelle-data.pdf
   - Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
   - Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
   - Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
   - Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
   - Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
   - Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.

Dauer

circa 6 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)

www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html

§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Gesundheitsamt Beratungsstelle Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung anerkennen lassen Beratungsleistung Schwangerenberatung Ärztinnen und Ärzte Beraterinnen und Berater Mutter-Kind-Stiftung Mutter-Kind Öffentliche und freie Träger Schwangerschaft Schwangerschaftsberatung Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Staatliche Förderung

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024