Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Bautechnik beantragen

Für Tätigkeiten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Stelle.

Beschreibung der Leistung

Sie können eine Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau beantragen.



Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik sind Sie verantwortlich für die unabhängige Prüfung von Bauvorhaben. Sie stellen sicher, dass technische und rechtliche Anforderungen eingehalten werden.



Ihre Aufgaben umfassen:

  • Prüfung von Bauplänen
  • Überprüfung der Standsicherheit
  • Bewertung technischer Baumaßnahmen
  • Baubegleitende Überwachung
  • Zusammenarbeit mit Architekten, Bauherren, Ingenieuren und Behörden

Je nach Fachrichtung benötigen Sie besondere Expertise in der Prüfung und Bewertung entsprechender Bauweisen.



Die Arbeit von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Bautechnik ist essenziell, um die Sicherheit, Qualität und Langlebigkeit von Bauwerken zu gewährleisten. Besonders bei großen, komplexen oder sicherheitskritischen Projekten sind Prüfingenieure gesetzlich vorgeschrieben, um unabhängige Kontrollen durchzuführen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Massivbau, Metallbau oder Holzbau.
  • Sie können mehrjährige praktische Tätigkeit im Bereich der Tragwerksplanung und Standsicherheit nachweisen.
  • Sie verfügen über besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau.
  • Es liegen keine Interessenkonflikte vor und Sie führen die Tätigkeit als Prüfingenieur unabhängig durch.
  • Sie können Ihre Qualifikation und Erfahrung belegen und reichen entsprechende Arbeitsproben und Referenzprojekten ein.
  • Sie sind zuverlässig und fachlich kompetent, die entsprechenden Tätigkeiten auszuführen.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und halten alle weiteren Bedingungen gemäß der Prüfverordnung ein.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag muss gem. PVO u.a. die folgenden Unterlagen enthalten:


- Antragsformular


- Lebenslauf


- Zeugnisse


- Führungszeugnis


- Nachweis des Geschäftssitzes und evtl. Niederlassungen


- Nachweise zu besonderen Voraussetzungen (siehe PVO §10 Pkt. 2.)



Weitere Details zu den Antragsunterlagen sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt (siehe mittels Internet-Link).

Zu Beachten

Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das Antragsformular zur Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Anforderungen gemäß der Prüfverordnung erfüllen.
  • Sie zeigen in einem praktischen Verfahren oder einer Prüfung, dass Sie die notwendigen Kompetenzen besitzen. Dazu gehören das Erstellen und Prüfen von statischen Nachweisen sowie Fachkenntnisse zu bautechnischen Vorschriften.
  • Wenn Sie alle Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie eine vorläufige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik.
  • Sie absolvieren eine zweijährige Kandidatenzeit, in der Sie von der Prüfstelle für Bautechnik betreut werden.
  • Wenn Sie die Kandidatenzeit erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik.
  • Sie unterliegen der Fachaufsicht der Prüfstelle für Bautechnik und übernehmen Aufgaben im bauaufsichtlichen Bereich.

Dauer

Das Anerkennungsverfahren dauert cirka 3 Monate.

Anschließend folgt eine zweijährige Begleitungsphase, die bis zur endgültigen Anerkennung obligatorisch ist.

Gebühren

500 EUR je Fachrichtung für die Anerkennung.

Es fallen im Laufe von weiteren 2 Jahren projektabhängige Betreuungskosten an

Zahlungsarten

  • Rechnung

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

Rechtsgrundlage

§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).

https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2009/3709/pdf/pruefverordnung_pvo.pdf

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2026