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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Anerkennung als Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen

Als fachkundige Person können Sie eine Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen prüfen Sie im Auftrag der Bauherrin beziehungsweise des Bauherrn oder der Betreiberin beziehungsweise des Betreibers die Betriebssicherheit und Wirksamkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen. Die zu prüfenden technische Anlagen ergeben sich aus der Prüfverordnung (PVO) und umfassen  zum Beispiel Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen oder Brandmelde- und Alarmierungsanlagen. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass diese Anlagen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Die Prüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme der Anlagen sowie nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre). Sie stellen sicher, dass die vorgeschriebenen bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Anforderungen der Baugenehmigung) eingehalten werden und die Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden können. Diese Prüfungen sind besonders wichtig, um den anlagentechnischen Brandschutz in Gebäuden zu garantieren.

Für die Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger benötigen Sie allgemeine und besondere Voraussetzungen, die in der Prüfverordnung festgelegt sind. Zudem müssen Sie sich bei der Bauaufsichtsbehörde einem Anerkennungsverfahren unterziehen, das unter anderem eine Fachbegutachtung Ihrer Sachkenntnisse in den erforderlichen technischen Fachrichtungen beinhaltet.   

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Ingenieurstudium oder Hochschulstudium in einem relevanten Fachbereich, zum Beispiel Maschinenbau oder Gebäudetechnik.
  • Sie verfügen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der die Prüftätigkeit ausgeübt werden soll. Dabei haben Sie mindestens 2 Jahre an Prüfungen mitgewirkt.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen der Prüfverordnung  (PVO).
  • Sie verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der PVO, die für Personen-,Sach- oder Vermögensschäden, die aus Ihrer Tätigkeit bei der Prüfung von technischen Anlagen gegebenenfalls entstehen, aufkommt.

Benötigte Unterlagen

  •  Antragsformular
  • Erklärung nach § 4 Prüfungsverordnung (PVO)
  • Lebenslauf 
  • beglaubigte Zeugnisse
  • Führungszeugnis 
  • Nachweis des Geschäftssitzes und eventueller Niederlassungen 
  • Nachweise über Ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen sowie spezifische Prüfungen und Fachgutachten, die Ihre Eignung belegen
  • Nachweis über Ihre Berufshaftpflichtversicherung
  • Erklärung der Kostenübernahme der anfallenden Gebühren

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen

Sie benötigen die behördliche Anerkennung, bevor Sie Tätigkeiten als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen aufnehmen dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle  ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Dauer

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und Qualifikationen sowie das Verfahren der Fachbegutachtung an einer fachbegutachtenden Stelle kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Es kann nur dann positiv abgeschlossen werden, wenn alle Voraussetzungen der Prüfverordnung erfüllt sind und insbesondere ein positives Fachgutachten erbracht worden ist. 

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Anerkennung kostet 500,00 EUR je Fachrichtung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (PVO)

Prüfverordnung - PVO

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2025