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Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

Anerkennung ausländisches Schulzeugnis

Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben und sich in Hamburg auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bewerben möchten, können Sie eine Bewertung (Anerkennung) beantragen.

Beschreibung der Leistung

Sie haben Ihren Schulabschluss im Ausland erworben und möchten sich in Hamburg auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bewerben. Dafür kann es erforderlich sein, dass Sie nachweisen, welchen Schulabschluss Sie nach unserem Gesetz haben und müssen einen Antrag auf Bewertung Ihrer Bildungsnachweise stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie wohnen in Hamburg oder haben ein konkretes Ausbildungs- bzw. Arbeitsangebot einer Hamburger Firma und Sie besitzen Ihre Zeugnisdokumente.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Link "SIZ Anträge und Informationen"), wenn Sie noch minderjährig sind, mit Unterschrift und Identitätsnachweis der Sorgeberechtigten.
  • Ihr Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Pass und Hamburger Meldebestätigung, bei Namensänderung z.B. die Heiratsurkunde).
  • Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, ist eine schriftliche Bestätigung über ein konkretes Beschäftigungsangebot eines Hamburger Ausbildungs- oder Arbeitgebers erforderlich, damit Ihr Antrag in Hamburg bearbeitet wird.
  • Aktueller, vollständiger und unterschriebener Lebenslauf mit Angaben zu Schulbesuchs- und ggf. Studienzeiten und Angabe des Einreisedatums in die Bundesrepublik Deutschland
  • Schulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht und ggf. Studiennachweise in der Originalsprache
  • Übersetzung aller fremdsprachlichen Dokumente in die deutsche Sprache einer dafür beeidigten Person (siehe Link "Dolmetschersuche").
  • Auf eine Übersetzung wird verzichtet, wenn Ihr Zeugnis von der Schule in englischer Sprache ausgestellt wurde.

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:



Die Anerkennung des Schulinformationszentrums ist nicht für die Bewerbungen und Immatrikulationen an den Hamburger Hochschulen gültig.



Eventuell können aber die im Ausland erworbene Studienleistungen in die Bewertung/Anerkennung als Schulabschluss einbezogen werden.



Ein Hochschulabschluss aus dem Ausland kann – für Bewerbungen auf dem Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt – maximal als vergleichbar mit der "Allgemeinen Hochschulreife" bewertet werden.



Eine inhaltliche Bewertung der erworbenen Hochschulqualifikation für die direkte Berufsausübung oder Fortsetzung eines Studiums ist damit nicht verbunden.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Bewertung bzw. Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses per E-Mail (möglichst im PDF-Format) an auslandszeugnisse@bsb.hamburg.de


oder per Post (einfache Kopien) an



Behörde für Schule und Berufsbildung


Schulinformationszentrum


-Zeugnisanerkennung-


Postfach 761048


D-22060 Hamburg



senden.



Wenn Ihre Unterlagen formal vollständig sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Ihr Antrag wird zur inhaltlichen Vorprüfung weitergeleitet.



Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück mit der Information, welche Unterlagen für den vollständigen Antrag nötig sind und reichen ihn erneut ein.



Sobald Ihre Unterlagen inhaltlich vorgeprüft wurden, erhalten Sie zunächst eine vorläufige Anerkennungsbescheinigung (per Post bzw. E-Mail) oder einen direkten Terminvorschlag zur Vorlage der Originalunterlagen. Sollte sich bei der inhaltlichen Prüfung herausstellen, dass weitere Dokumente (z.B. einzelne Jahreszeugnisse) erforderlich sind, setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Bitte achten Sie darauf, dass wir während des gesamten Anerkennungsverfahrens Ihre aktuellen Kontaktdaten haben und prüfen regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen

Gebühren

Das Antragsverfahren ist gebührenfrei.



Kosten, die durch erforderliche Übersetzungen in die deutsche Sprache entstehen, sind von den Antragstellenden zu tragen.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei der absendenden Dienststelle Widerspruch eingelegt werden. Hinweis: Ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.   

Rechtsgrundlage

§ 48 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16.04.1997 (in der jeweils geltenden Fassung)

Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)



Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy)



Beschlüsse der Kultusministerkonferenz



Bewertungsregelungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz



Informationen zu den Bewerbungsverfahren an den Hochschulen;

https://www.wege-ins-studium.de

https:// www.anabin.de

https://www.uni-assist.de

 

 

 



 

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2025