Voraussetzungen
Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular von der zuständigen Stelle
- Wenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser Antrag
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde, wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat
- Lebenslauf
- Nachweis einer inhaltlich vergleichbaren Ausbildung mit den Lehrinhalten des Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde
- Nachweis praktischer Erfahrungen in einem deutschen tierärztlichen Betrieb zum Beispiel durch Arbeitszeugnisse
- Nachweis von Strahlenschutzkenntnissen
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (B2)
- Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen zum Beispiel berufliche Weiterbildungen, Seminare
- Nachweis der Arbeitsabsicht: Sie müssen vielleicht nachweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen.
- Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung. Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
- Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Sie können Ihre Berufsqualifikation zum Beispiel durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe nachweisen. Das nennt man Qualifikationsanalyse.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original vorzeigen oder als Kopie abgeben müssen. Einige Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Wir empfehlen Ihnen: Senden Sie keine Originale per Post.
Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob sie auch Übersetzungen aus dem Ausland akzeptiert.
Zu Beachten
Arbeiten ohne Anerkennung oder mit teilweiser Anerkennung
- Sie können in dem Beruf auch ohne Anerkennung oder mit einer teilweisen Anerkennung arbeiten. Eine teilweise Anerkennung hat Vorteile: Durch die Erläuterungen in Ihrem Bescheid können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihre Berufsqualifikation besser verstehen. Eine teilweise Anerkennung hilft Ihnen auch, wenn Sie zum Beispiel eine Weiterbildung machen wollen.
Anpassungsqualifizierung
- Bei einer teilweisen Anerkennung können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen. Diesen geben Sie mit der Bescheinigung und Ihren anderen Dokumenten bei der zuständigen Stelle ab. Wenn die Berufsqualifikation dann gleichwertig ist, bekommen Sie die Anerkennung.
Fristen
Keine.