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Tierärztekammer Hamburg

Anerkennung der beruflichen Qualifikation, Tiermedizinische/er Fachangestellte/er (TMFA)

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Informationen

Benötigte Unterlagen

- Nachweis einer inhaltlich vergleichbaren Ausbildung mit den Lehrinhalten des "Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA)"
- Nachweis von Strahlenschutzkenntnissen
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis praktischer Erfahrungen in einem deutschen tierärztlichen Betrieb
- Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (B2)

Dauer

In der Regel vier bis sechs Wochen. Kann sich in Einzelfällen verlängern.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Prüfungsumfang der Unterlagen und richtet sich nach der Gebührenordnung der Tierärztekammer Hamburg.

Zahlungsarten

  • Rechnung

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Suchwörter: Anerkennung ausländischer Abschlüsse Ausbildung Tiermedizinische Fachangestellte/er Tierarzthelfer Tierarzthelferin TFA TMFA Anerkennung ausländische/er Tierarzthelfer/in

Letzte Aktualisierung: 15.09.2024