Hamburg.deHamburg ServiceAnerkennung einer befähigten Person zum...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Anerkennung einer befähigten Person zum Explosions- und Brandschutz beantragen nach Betriebssicherheitsverordnung

Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.
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Beschreibung der Leistung

Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
  • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
  • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung, des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
  • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
  • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen

Benötigte Unterlagen

Stellen Sie einen Antrag mit folgenden Angaben zum Antragsteller:
 

  • Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte, zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
  • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
  • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
  • Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
  • Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
  • soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

Angaben zur befähigten Person:

  • Vor- und Zuname
  • Geburtstag und -ort
  • Beruf
  • Privatanschrift des Bewerbers
  • Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
  • Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
  • Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und des Meisterzeugnisses, der Diplomurkunde und des Diplomzeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustausche
  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
  • Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit

Außerdem benötigen Sie:

  • Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
  • Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten, zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

Zu Beachten

Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:

Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.

Fristen

Die Anerkennung gilt für 5 Jahre.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Begleichen Sie den Gebührenbescheid.
  • Sie dürfen mit den Prüftätigkeiten beginnen.

Dauer

Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand (dieser vergrößert sich zum Beispiel bei der Nachforderung von Unterlagen).

Rechtsbehelf

Wiederspruch innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben

Rechtsgrundlage

Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Anlagensicherheit

An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.

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Suchwörter: Befähigte Person Explosionsschutz ATEX-Richtlinie Instandhaltung von Ex-Geräten

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025