Voraussetzungen
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
- Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
- Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung, des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
- Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
- Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
Benötigte Unterlagen
Stellen Sie einen Antrag mit folgenden Angaben zum Antragsteller:
- Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte, zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
- Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
- Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
- Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
- soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
Angaben zur befähigten Person:
- Vor- und Zuname
- Geburtstag und -ort
- Beruf
- Privatanschrift des Bewerbers
- Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
- Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
- Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und des Meisterzeugnisses, der Diplomurkunde und des Diplomzeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
- Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustausche
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
- Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit
Außerdem benötigen Sie:
- Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
- Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten, zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
Zu Beachten
Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:
Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Fristen
Die Anerkennung gilt für 5 Jahre.