Hamburg.deHamburg ServiceAnerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für Tierärzte oder Tierärztinnen

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Die Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung müssen Sie nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Landestierärztekammer Hamburg beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Wollen Sie in Hamburg tierärztlich tätig werden und möchten Ihre im Ausland erworbene Weiterbildungsbezeichnung für eine Spezialisierung weiterführen? Die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung können Sie bei der Tierärztekammer Hamburg beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben die entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.
Sie besitzen eine Approbation als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.

Wenn Sie in einem von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildungsgang die Weiterbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie auf Antrag die Anerkennung, wenn die Weiterbildung und die erworbenen Kenntnisse gleichwertig sind.

Eine nicht gleichwertige Weiterbildung können Sie unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bisher abgeleisteten Weiterbildungszeiten nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung abschließen. Über die Anrechnung entscheidet die Landestierärztekammer.

Benötigte Unterlagen

Nachweis der Staatsangehörigkeit

  • Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
  • die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
  • die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
  • Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
  • gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise

 

Zu Beachten

Zeigen Sie Ihre Weiterbildung vor oder mit deren Beginn grundsätzlich bei der Kammer an. Wenn Sie die zuständige Kammer wechseln oder aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie die Kammer ebenfalls über Ihre laufende Weiterbildung informieren.

Fristen


  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung: spätestens 12 Monate nach Abschluss des jeweiligen Weiterbildungsganges

  • Prüfung der Vollständigkeit des Antrags und der Nachweise: 1 Monat

  • Prüfung, ob die vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegtem Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen =  Prüfung erfolgt in angemessener Zeit

Verfahrensablauf

Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich. Ein Formular ist nicht erforderlich.
 

  • Dem Antrag auf Anerkennung fügen Sie alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und die für den jeweiligen Weiterbildungsgang erforderlichen Nachweise bei.
  • Die Landestierärztekammer prüft den Antrag und die Nachweise auf Vollständigkeit und fordert Sie gegebenenfalls auf, weitere Unterlagen oder Auskünfte nachzureichen.
  • In angemessener Zeit entscheidet die Kammer, ob die mit dem Antrag vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegten Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen.
  • Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grund Ihrer Darlegungen in der mündlichen Prüfung, ob Sie das vorgeschriebene besondere und zusätzliche Wissen auf dem von Ihnen gewählten Gebiet oder Bereich erworben haben. 
  • Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt der Landestierärztekammer das Ergebnis der Prüfung unter Beifügung des Ergebnisprotokolls schriftlich mit.
  • Bei bestandener Prüfung stellt die Landestierärztekammer Ihnen eine Urkunde über das Recht zum Führen der Bezeichnung aus.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Vorliegen der vollständigen Nachweise, der Dauer der Prüfung der Unterlagen durch den Weiterbildungsausschuss und der Festlegung des Prüfungstermins und beträgt ungefähr 3 - 6 Monate.

Gebühren

Gebühr für die Erteilung der Anerkennung: derzeit EUR 66,00 - 100,00

 

Rechtsbehelf

Klage am Verwaltungsgericht.

Rechtsgrundlage

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung

 

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024