Voraussetzungen
Sie haben die entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.
Sie besitzen eine Approbation als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Wenn Sie in einem von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildungsgang die Weiterbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie auf Antrag die Anerkennung, wenn die Weiterbildung und die erworbenen Kenntnisse gleichwertig sind.
Eine nicht gleichwertige Weiterbildung können Sie unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bisher abgeleisteten Weiterbildungszeiten nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung abschließen. Über die Anrechnung entscheidet die Landestierärztekammer.
Benötigte Unterlagen
Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
- die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
- die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
- Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise
Zu Beachten
Zeigen Sie Ihre Weiterbildung vor oder mit deren Beginn grundsätzlich bei der Kammer an. Wenn Sie die zuständige Kammer wechseln oder aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie die Kammer ebenfalls über Ihre laufende Weiterbildung informieren.
Fristen
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung: spätestens 12 Monate nach Abschluss des jeweiligen Weiterbildungsganges
- Prüfung der Vollständigkeit des Antrags und der Nachweise: 1 Monat
- Prüfung, ob die vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegtem Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen = Prüfung erfolgt in angemessener Zeit