Hamburg.deHamburg ServiceAnerkennung von Strahlenschutzkursen nach der...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach der Strahlenschutzverordnung

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Wenn Sie Strahlenschutzkurse durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Behörde.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie beabsichtigen Strahlenschutzkurse durchzuführen, müssen Sie die Durchführung der Kurse im Vorfeld von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
 

  • die vermittelten Kursinhalte ausreichend sind.
  • das notwendige Wissen vorhanden ist
  • das Lehrpersonal, das verwendete Lehrmaterial und die Ausstattung der Kursstätte geeignet sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

Benötigte Unterlagen

Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
 

  • Benennung des Strahlenschutzkurses mit Bezug auf jeweiligen Fachkunderichtlinien
  • Benennung des Kursleiters
  • Nachweis zur fachlichen und pädagogischen Qualifikation der jeweiligen Referenten
  • Stundenplan, mit der Angabe was welcher Referent wann unterrichtet
  • Nachweise zu den vermittelten Inhalten zum Beispiel durch Skript, Folien der Referenten
  • Musterkursbescheinigung entsprechend der jeweiligen Richtlinien
  • Auswahl der Prüfungsfragen
  • Beschreibung der Prüfungen
  • Ausstattung der Kursstätte
  • geplante Gruppengröße

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Dauer

Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2-4 Wochen.

Gebühren

Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Gebührenordnung berechnet.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist für Sie gebührenpflichtig

Rechtsgrundlage

§ 51 StrlSchV

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Suchwörter: Strahlenschutz Arbeitsschutz Strahlenschutzkurs Anerkennung von Strahlenschutzkursen Arbeitnehmerschutz

Letzte Aktualisierung: 12.10.2024