Beschreibung der Leistung
Wenn Sie beabsichtigen Strahlenschutzkurse durchzuführen, müssen Sie die Durchführung der Kurse im Vorfeld von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
- die vermittelten Kursinhalte ausreichend sind.
- das notwendige Wissen vorhanden ist
- das Lehrpersonal, das verwendete Lehrmaterial und die Ausstattung der Kursstätte geeignet sind.