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Sozialbehörde

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkennen lassen

Wer Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Pflegebedarf anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung nach § 45a SGB XI erfolgt nach Landesrecht in dem Bundesland, in dem das Angebot erbracht wird.
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Beschreibung der Leistung

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Angebote, die dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftige dabei unterstützen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote).
  2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden).
  3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag). Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
 

Informationen

Voraussetzungen

Die entsprechenden Voraussetzungen ergeben sich aus der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO).

Benötigte Unterlagen

  • Antrag

Zu Beachten

Wer Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Pflegebedarf anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung nach § 45a SGB XI erfolgt nach Landesrecht in dem Bundesland, in dem das Angebot erbracht wird.

Fristen

grundsätzlich keine, genaueres ist bei den zuständigen Ansprechpartnern zu erfragen

Verfahrensablauf

Bitte lesen Sie zuerst die Hinweise zu den anerkennungsfähigen Angeboten nach der Hamburger PEVO sowie die PEVO selbst (siehe Links) und prüfen Sie, ob Sie (als juristische Person mit Sitz/ Betriebsstätte in Hamburg) und Ihr Angebot alle Voraussetzungen erfüllen. Sodann können Sie per E-Mail über das Funktionspostfach pevo@soziales.hamburg.de einen Beratungstermin vereinbaren. Nach dem Beratungsgespräch werden Ihnen die erforderlichen Antragsunterlagen zugesandt.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, wird Ihr Antrag von der Fachabteilung Senioren und Pflege geprüft und die Anerkennung in Form eines auf 5 Jahre befristeten Anerkennungsbescheids erteilt. Das anerkannte Angebot wird im Pflegelotsen des vdek veröffentlicht und kann so von Pflegebedürftigen gefunden werden. Das Angebot wird zudem in einer Vertragspartnerliste erfasst, aus der die Pflegekassen ersehen können, ob es sich um ein anerkanntes Angebot handelt, wenn Pflegebedürftige, die Ihre Leistungen in Anspruch genommen haben, gegenüber ihrer Pflegekasse die Erstattung mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beantragen. 1x im Jahr ist ein Sachbericht über die Angebotsentwicklung einzureichen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch),

Verordnungsermächtigung: §§ 45a bis 45 c Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html

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Letzte Aktualisierung: 11.06.2025