Sozialbehörde

Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und Pflegepersonen Anerkennung beantragen

Wenn Sie pflegebedürftige Menschen regelmäßig im Alltag unterstützen und dafür Geld erhalten, können Sie Ihr Angebot anerkennen lassen. So können die Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Beschreibung der Leistung

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Angebote, die dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten. Sie unterstützen Pflegebedürftige dabei, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.


Wenn Sie Ihr Angebot anerkennen lassen, kann Ihre (pflegebedürftige) Kundschaft die Kosten dafür über die Pflegeversicherung abrechnen. Die Anerkennung stellt sicher, dass Ihre Angebote bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag nach Landesrecht in dem Bundesland, in dem das Angebot von Ihnen erbracht wird.


Beispiele für anerkennungsfähige Angebote finden Sie in der Rubrik "Hinweise".

 

Informationen

Voraussetzungen

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sowie angestellte Haushaltshilfen gelten als anerkannt, wenn sie bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind.



Für alle übrigen Angebote gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Die Rechtsform des Trägers ist ein Verein, eine Körperschaft oder eine sonstige juristische Person mit Sitz in Hamburg.
  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich an die zuständige Stelle - sofern das Angebot in Hamburg erbracht und anerkannt werden soll
  • Ihr Angebot ist auf Dauer angelegt und wird regelmäßig verlässlich erbracht (mindestens 1 Mal pro Monat an 11 Monaten pro Jahr).
  • Sie können ein detailliertes Konzept zu Ihrem Angebot und dessen Qualitätssicherung darlegen, welches auch das Verhältnis von Ehrenamtlichen, Beschäftigten und zu betreuenden Personen berücksichtigt.
  • Die Ehrenamtlichen oder Beschäftigten sind angebotsspezifisch geschult und werden regelmäßig fortgebildet. Die Schulungen umfassen mindestens 40 Unterrichtsstunden und decken auch Themen wie Krankheitsbilder, Kommunikation und Erste Hilfe ab.
  • Eine bei Ihnen angestellte Fachkraft des Gesundheits- oder Sozialwesens übernimmt die fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung und Unterstützung und führt vor Erbringung des Angebotes Erstgespräche mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern.
  • Sie haben einen ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
  • Alle eingesetzten Personen können sich in deutscher Sprache verständigen und haben idealerweise eine gemeinsame Sprache mit den Leistungsberechtigten.
  • Ehrenamtliche und Beschäftigte sind für die anfallenden Tätigkeiten persönlich und fachlich geeignet.
  • Der Preis Ihres Angebots unterschreitet nicht die Preisobergrenze.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis der Fachkraft/ Fachkräfte im Original
  • Qualifikationsnachweis der Fachkraft/Fachkräfte
  • Nachweis über Haftpflicht-/Unfallversicherungsschutz
  • Konzeptionelle Durchführungs-Beschreibung
  • Schulungscurriculum für Freiwillige oder Beschäftigte
  • Liste der Helferinnen und Helfer und deren absolvierter Schulung

Zu Beachten

Insbesondere folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag sind anerkennungsfähig:

  • Gruppen von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbarer Pflegepersonen im häuslichen Bereich
  • Gruppen von ehrenamtlichen Pflegebegleiterinnen und -begleitern, die pflegenden Angehörigen und vergleichbaren Pflegepersonen eine in einer Organisation strukturierte beratende und emotionale Unterstützung bieten.
  • Betreuungsgruppen, in denen Leistungsberechtigte regelmäßig stundenweise durch Ehrenamtliche betreut werden.
  • Gemeinschaftsangebote für Leistungsberechtigte und deren Pflegepersonen, in denen die Leistungsberechtigten durch Ehrenamtliche betreut werden.
  • Gesprächsgruppen für Leistungsberechtigte oder Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende.
  • Hilfen im Haushalt, die in Verantwortung eines haus- oder familienpflegerischen Dienstes durch Beschäftigte erbracht werden.
  • Familienentlastende Dienste für Kinder und Jugendliche mit Behinderung deren Angebot zu Hause oder in Gruppen erbracht wird.
  • Einzelfallbetreuung durch Ehrenamtliche (Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer), die bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind
  • Haushaltshilfe durch Personen, die zur Erbringung von Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen von den Leistungsberechtigten oder Angehörigen oder vergleichbaren Personen beschäftigt werden und die bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind.

Fristen

Antragsfrist: Keine

Die Anerkennung wird befristet erteilt.

Bis jeweils Ende März müssen Sie einen Sachbericht für das Vorjahr abgeben.

Verfahrensablauf

  • Es ist notwendig, dass Sie vorab die ergänzenden Hinweise zu anerkennungsfähigen Angeboten in Hamburg sichten und eigenständig prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen können. Beachten Sie hierzu die Rubrik „Links"
  • Sie vereinbaren per Email einen Beratungstermin mit der zuständigen Stelle
  • Nach dem Beratungsgespräch sendet die zuständige Stelle Ihnen die erforderlichen Informationen und Vordrucke zu.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Anerkennungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle veröffentlicht Ihr Angebot im Pflegelotsen des Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und kann so von Pflegebedürftigen gefunden werden.
  • Die zuständige Stelle erfasst Ihr Angebot in einer Preisvergleichsliste, aus der die Pflegekassen ersehen können, ob Ihr Angebot anerkannt ist.
  • Anschließend müssen Sie einmal jährlich einen Sachbericht über die Entwicklung Ihres Angebotes einreichen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 45a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html

§ 45b Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html

Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflEngVHA2017pP1

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Letzte Aktualisierung: 08.06.2026