Beschreibung der Leistung
Wenn Sie gewerbsmäßig und selbständig als Honorar-Finanzanlagenberaterin oder Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie
- über Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beraten und Ihre Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers beziehungsweise der Anlegerin gestützt ist
- gewerbsmäßig über Finanzanlagen beraten und
- diese Beratung nicht auf Provisionsbasis eines Anbieters oder einer Anbieterin von Finanzanlagen, sondern nur gegen ein Honorar Ihres Kunden beziehungsweise Ihrer Kundin vergütet wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.