Handelskammer Hamburg

Anlageberatung gewerbsmäßige Honorar-Finanzanlagenberatung Erteilung der Erlaubnis

Sie möchten gewerbsmäßig und selbständig als Honorar-Finanzanlagenberaterin beziehungsweise Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Erlaubnis beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gewerbsmäßig und selbständig als Honorar-Finanzanlagenberaterin oder Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie

  • über Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beraten und Ihre Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers beziehungsweise der Anlegerin gestützt ist
  • gewerbsmäßig über Finanzanlagen beraten und
  • diese Beratung nicht auf Provisionsbasis eines Anbieters oder einer Anbieterin von Finanzanlagen, sondern nur gegen ein Honorar Ihres Kunden beziehungsweise Ihrer Kundin vergütet wird.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Sie haben eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt oder können diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in der Rubrik „Links“.

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • gegebenenfalls: Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
  • gegebenenfalls: Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts,
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: Handelsregisterauszug

Detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Zu Beachten

Beachten Sie die Links.

Fristen

Detaillierte Informationen über die Fristen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis.

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in der Rubrik „Links“.

Dauer

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Gebühren

Detaillierte Informationen über die Kosten erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 34h Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html

 

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Beratung Gewerbe Anlageberatung Erlaubnispflichtige Gewerbe Finanzanlagen Fonds Honorar Zulassung Gewerbe

Letzte Aktualisierung: 11.10.2026