Voraussetzungen
Für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung benötigen Sie: • die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis • den Nachweis der Volljährigkeit • den Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung • eine Meldebescheinigung oder hilfsweise eine Bescheinigung über eine Zustelladresse sowie • ein aktuelles Foto.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
• Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
• Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
• Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.
Zu Beachten
Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist. Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.
Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Fristen
Die Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung erfolgen.