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Sozialbehörde

Anrechnung und Nachweis des Krankenpflegedienstes für das Medizinstudium beantragen

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Als Studentin beziehungsweise Student der Humanmedizin müssen Sie vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten.
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Beschreibung der Leistung

Studierende der Humanmedizin müssen vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Er hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

   - Allgemeiner Hochschulabschluss

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Bescheinigung

Krankenpflegedienst im Ausland muss durch das LPA angerechnet werden. Der Nachweis ist im Original und in Kopie in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Bescheinigungen in anderer Sprache sind durch einen vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Ein Krankenpflegepraktikum in Österreich kann nicht anerkannt werden.

Zu Beachten

Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst von krankenpflegerischen Tätigkeiten:
1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,
4. im Rahmen eines Zivildienstes.
5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Studierende der Universität Hamburg senden die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das LPA.
Studierende der Medical School Hamburg laden die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung online hoch.

Dauer

je nach Einzelfall

Gebühren

regelhafter KP: kostenlos

anrechenbarer KP: EUR 40,00 - EUR 100,00

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__6.html

Anlage 5 zu § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/anlage_5.html

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2024