Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Humanmedizin studieren, müssen Sie an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Sie müssen den Krankenpflegedienst vor Beginn Ihres Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten - jedoch unbedingt vor der Meldung zum Ersten Abschnitt Ihrer Ärztlichen Prüfung ableisten.
Der verpflichtende Krankenpflegedienst hat den Zweck, Sie in den Betrieb und die Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Sie können den Krankenpflegedienst in Teilabschnitten zu jeweils einem Monat ableisten.
Wenn Sie den Krankenpflegedienst abgeleistet haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle nachweisen.