Sozialbehörde

Krankenpflegedienst Anrechnung und Nachweis für das Medizinstudium beantragen

Wenn Sie Humanmedizin studieren, müssen Sie einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Humanmedizin studieren, müssen Sie an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Sie müssen den Krankenpflegedienst vor Beginn Ihres Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten - jedoch unbedingt vor der Meldung zum Ersten Abschnitt Ihrer Ärztlichen Prüfung ableisten.



Der verpflichtende Krankenpflegedienst hat den Zweck, Sie in den Betrieb und die Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Sie können den Krankenpflegedienst in Teilabschnitten zu jeweils einem Monat ableisten.



Wenn Sie den Krankenpflegedienst abgeleistet haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle nachweisen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen allgemeinen Hochschulabschluss

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Bescheinigung/Nachweis über die Ableistung des Krankenpflegedienstes

Wenn Sie einen Krankenpflegedienst im Ausland abgeleistet haben, müssen Sie diesen anrechnen lassen. Den Nachweis müssen Sie im Original und in Kopie in deutscher oder englischer Sprache einreichen. Bescheinigungen in anderer Sprache müssen Sie durch einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin übersetzen lassen. Ein Krankenpflegepraktikum in Österreich kann nicht anerkannt werden.

Zu Beachten

Sie haben folgende Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst:

  • im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
  • im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,
  • im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,
  • im Rahmen eines Zivildienstes.
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie an der Universität Hamburg studieren, senden Sie die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
    • Wenn Sie an der Medical School Hamburg studieren, laden Sie die erforderlichen Nachweise bei Ihrer Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung über den dafür bereitgestellten Online-Dienst hoch.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Eingabe, fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach und fügt diese Ihrer Akte hinzu.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

Gebühren

regelhafter Krankenpflegedienst: kostenlos

anrechenbarer Krankenpflegedienst: 40,00 EUR - 100,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__6.html

Anlage 5 zu § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/anlage_5.html

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Letzte Aktualisierung: 07.12.2025