Voraussetzungen
Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen eine natürliche Person sein.
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen zuverlässig sein.
- Sie müssen körperlich geeignet sein.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass,
- Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)
Zu Beachten
Keine
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.