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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (gewerblich)

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Wenn Sie an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Beschreibung der Leistung

Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen, dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV). Die Bescheinigung wird bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG erteilt. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

 

Informationen

Voraussetzungen

Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie müssen persönlich geeignet sein. Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen z.B. in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
  • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Bescheinigung durch einen Arzt über die körperliche Eignung für die beabsichtigte Tätigkeit
  • Bei Antragstellenden mit Wohnort im Ausland: dortiges Führungszeugnis (Certificate of good conduct)

Zu Beachten

Keine

Fristen

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Jahr gültig.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder den Antrag online stellen und senden es dem Amt für Arbeitsschutz -Sachgebiet Sprengstoff einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen zu. 
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Dauer

Ca. 6-8 Wochen

Gebühren

Ca. 40 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rechtsgrundlage

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Suchwörter: Unbedenklichkeitsbescheinigung Arbeitsschutz Sprengstoffumgang, Befähigungsschein Befähigungsschein Zuverlässigkeit Unbedenklichkeit Sprengstofflehrgang Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Arbeitnehmerschutz

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024