Voraussetzungen
Sie erhalten die Erlaubnis, wenn
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat.
- in den der Tätigkeit dienenden Einrichtungen und Betrieben geeignete Räumlichkeiten, Anlagen sowie ausreichend sachkundiges Personal vorhanden sind, um eine den Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung genügende Haltung der Tiere ermöglicht wird.
- sichergestellt ist, dass die Personen, die die Tiere pflegen oder töten, jederzeit die notwendige Sachkunde nachweisen können.
- erwartet werden kann, dass die notwendigen Organisations-, Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.
- ein oder mehrere Tierschutzbeauftragte für den Betrieb bestellt wurden
- ein Tierschutzausschuss eingerichtet wurde.
- im Fall der Züchtung von Primaten, der Züchter über ein Konzept verfügt, mit dessen Hilfe er den Anteil derjenigen Tiere erhöhen kann, die Nachkommen von in Gefangenschaft gezüchteten Primaten sind.
Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Stelle nachweisen.
Benötigte Unterlagen
Geben Sie in Ihrem schriftlichen Antrag folgendes an:
- Ihren Name und Ihre Anschrift
- die der Tätigkeit dienenden Einrichtungen und Betriebe einschließlich der dort vorhandenen Räumlichkeiten und Anlagen und des dort vorhandenen Personals
- die Art der betroffenen Tiere sowie, tierartbezogen, die Haltungskapazitäten.
- Namen der für die Tätigkeit verantwortlichen Personen
- Namen der Personen, die die Tiere pflegen und mit deren Tötung beauftragt sind
- Namen der Tierschutzbeauftragten
Fügen Sie dem Antrag die Nachweise über die Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals bei.
Zu Beachten
Fristen
Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig, bestenfalls 6 Monate bevor Sie mit den Tätigkeiten beginnen möchten. Sie benötigen die Erlaubnis, um die beantragten Tätigkeiten durchzuführen.