Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders müssen Sie beantragen, um weiterhin folgende Personengruppen zu schulen und auszubilden:
- Luftsicherheitsassistierende
- Luftsicherheitskontrollkräften
- Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
- Kontrollkräfte für Fahrzeuge
- Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
- Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
- Aufsichtspersonal
- Sicherheitsbeauftragte.
Sie können zusätzlich die Rezertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder für folgende Personengruppen beantragen:
- andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
- Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.
Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.