Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Rezertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit beantragen

Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.



Die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders müssen Sie beantragen, um weiterhin folgende Personengruppen zu schulen und auszubilden:

  • Luftsicherheitsassistierende
  • Luftsicherheitskontrollkräften
  • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
  • Kontrollkräfte für Fahrzeuge
  • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
  • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
  • Aufsichtspersonal
  • Sicherheitsbeauftragte.

Sie können zusätzlich die Rezertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder für folgende Personengruppen beantragen:

  • andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
  • Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.

Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Sie haben eine aktuelle Zertifizierung.
  • Sie haben die erforderlichen Fortbildungen absolviert:
    • Ausbildende Personen müssen ab dem Datum der Zertifizierung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen absolvieren und der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unverzüglich nachweisen.
    • Wenn die zuständige Luftsicherheitsbehörde Mängel bei den ausbildenden Personen feststellt, kann die Fortbildungsunterweisung um bis zu 12 Stunden verlängert werden.
    • Die Fortbildungsunterweisung wird von Flugplatzbetreibern durchgeführt. Zudem wird die zuständige Luftsicherheitsbehörde beteiligt.

Benötigte Unterlagen

Fortbildungsnachweise

Zu Beachten

Keine

Fristen

Vor dem Antrag auf Rezertifizierung: Achten Sie darauf, dass Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung rechtzeitig stellen, denn sie ist Voraussetzung für die Rezertifizierung. Stellen Sie Ihren Verlängerungsantrag mindestens 2 Monate vor dem Ablauf des Geltungszeitraums.



Die Geltungsdauer beträgt maximal 5 Jahre



 Liegt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde nicht spätestens nach 13 Monaten nach der Zertifizierung und erneut nach spätestens 25 Monaten ein Nachweis über die Fortbildungsunterweisung vor, kann die Luftsicherheitsbehörde die Zertifizierung widerrufen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Bedarf der Rezertifizierung über den Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde an und übermitteln gleichzeitig die Nachweise der erforderlichen Fortbildungsunterweisungen. Dafür nutzen Sie den bereitgestellten Online-Dienst.
  • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese inhaltlich.
  • Gegebenenfalls werden Rückfragen an den Flugplatzbetreiber oder den Sicherheitsdienstleister per Mail gestellt.
  • Vor der Rezertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei der Ausbilderin beziehungsweise dem Ausbilder durch.
  • Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung der Rezertifizierungsurkunde.
  • Die Rezertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an die zu rezertifizierende Person (die Ausbilderin oder der Ausbilder) gesendet.
  • Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Urkunde und einen Bescheid.
  • Der Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern und variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

500,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__2.html

Kapitel 11.5.1 der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 der EU-Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2026