Verfahrensablauf
Wenn Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder rezertifizieren möchten, können Sie dies formlos und schriftlich bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen:
- Zuerst melden Sie den Bedarf für die Rezertifizierung der Ausbilderin oder des Ausbilders bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig die Nachweise der erforderlichen Fortbildungsunterweisungen.
- Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese inhaltlich.
- Gegebenenfalls werden Rückfragen an Sie per Mail gestellt.
- Vor der Rezertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei der Ausbilderin beziehungsweise dem Ausbilder durch.
- Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung der Rezertifizierungsurkunde.
- Die Rezertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an die zu rezertifizierende Person (die Ausbilderin oder der Ausbilder) gesendet.
- Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Urkunde und einen Bescheid.
- Der Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.
Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung von Ausbil-derInnen“ aus.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Dauer
3 Tage bis 2 Wochen je Einzelfall
Es gibt keine gesetzlichen Fristen.
Gebühren
500 Euro
Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)