Verfahrensablauf
Die Zertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte und dem Sicherheitspersonal können Sie schriftlich oder online beantragen. Im ersten Schritt wird die Schulung gemeldet. Im zweiten Schritt wird die Prüfung der Schulungsteilnehmenden beantragt. Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte schriftliche und praktische Prüfung stellt die zuständige Luftsicherheitsbehörde einen Zertifizierungsnachweis aus.
Wenn Sie das Zertifikat schriftlich beantragen wollen:
- Fluglatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleistern melden den Bedarf für die Schulung als Luftsicherheitskontrollkraft bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, übermitteln eine Teilnehmerliste und erklären das Vorhandensein der erfolgreich absolvierten Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Schulungsteilnehmenden.
- Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Informationen über die Schulung entgegen.
- Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch
- Flugplatzbetreiber und/oder Sicherheitsdienstleister beantragen die Zulassung zur Prüfung für die Schulungsabsolventen spätestens mit Beginn der Schulung bei der Luftsicherheitsbehörde.
- Der Sicherheitsdienstleister übermittelt die namentliche Aufstellung der Prüflinge zusammen mit den Schulungsnachweisen spätestens sieben Werktage vor dem Prüfungstermin an die zuständige Luftsicherheitsbehörde. Die Luftsicherheitsbehörde prüft den Antrag.
- Die Luftsicherheitsbehörde bildet einen Prüfungsausschuss und führt schriftliche und praktische Prüfungen bei den Schulungsteilnehmenden durch.
- Die praktische Prüfung soll innerhalb von zwei Wochen nach dem theoretischen Teil der Prüfung beendet sein.
- Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erfolgt die Ausstellung und Übergabe der Zertifizierungsnachweise.
- Der Flugplatzbetreiber erhält eine Kopie der Zertifizierungsnachweise.
- Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber übermittelt.
Wenn Sie das Zertifikat online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Wählen die Antragsart „Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Dauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 8 bis 10 Wochen.
Gebühren
20 bis 40 Euro
Die angegebenen Gebühren nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) beziehen sich auf die Personengruppe des Sicherheitspersonals.