Beschreibung der Leistung
- Wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder im Bereich Luftsicherheit tätig werden möchten, benötigen Sie zuvor eine Zertifizierung. Diese können Sie über den Flugplatzbetreiber bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
- Die Zertifizierung ist auf maximal fünf Jahre befristet.
- Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
- erfolgreicher Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Kompetenz in Schulungstechniken
- Kenntnisse des Arbeitsumfeldes in dem relevanten Bereich der Luftsicherheit
- Kompetenz bezüglich der zu vermittelnden Elemente der Sicherheit
- umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Luftsicherheit
- ein von der zuständigen nationalen Behörde anerkanntes Zeugnis oder eine von der zuständigen nationalen Behörde erteilte gleichwertige Zertifizierung.
- Die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie mindestens für folgende Personengruppen beantragen:
- Luftsicherheitsassistierende
- Luftsicherheitskontrollkräfte
- Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
- Kontrollkräfte für Fahrzeuge
- Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
- Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
- Aufsichtspersonal
- Sicherheitsbeauftragte.
- Sie können die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder zusätzlich für folgende Personengruppen beantragen:
- andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
- Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.
- Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.
- Als zertifizierte Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie ab Ihrer Zulassung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen besuchen.