Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit beantragen

Sie möchten eine Zertifizierung als ausbildende Person im Luftsicherheitsbereich beantragen? Dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

Beschreibung der Leistung

Die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder im Bereich Luftsicherheit ist Grundlage, um als ausbildende Person im Bereich Luftsicherheit tätig zu werden.



Sie benötigen die Zertifizierung, um folgende Personengruppen im Luftsicherheitsbereich zu schulen und auszubilden:

  • Luftsicherheitsassistierende,
  • Luftsicherheitskontrollkräfte,
  • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen,
  • Kontrollkräfte für Fahrzeuge,
  • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge,
  • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
  • Aufsichtspersonal,
  • Sicherheitsbeauftragte.

Sie können zusätzlich die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder beantragen, um folgende Personengruppen zu schulen und auszubilden:

  • andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
  • Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.

Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • erfolgreicher Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung,
  • Kompetenz in Schulungstechniken,
  • Kenntnisse des Arbeitsumfeldes in dem relevanten Bereich der Luftsicherheit,
  • Kompetenz bezüglich der zu vermittelnden Elemente der Sicherheit,
  • umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Luftsicherheit,
  • ein von der zuständigen nationalen Behörde anerkanntes Zeugnis oder eine von der zuständigen nationalen Behörde erteilte gleichwertige Zertifizierung.

Benötigte Unterlagen

  • Relevante Zertifizierungsnachweise und Schulungsnachweise
  • Lebenslauf mit Berufserfahrung (Schwerpunkt Luftsicherheit)
  • Zeugnisse/Befähigungszeugnisse
  • Nachweise über:
    • Kompetenz in Schulungstechniken
    • Kenntnis des Arbeitsumfelds
    • Kompetenz in Schulungsinhalten

Zu Beachten

Keine

Fristen

Die Zertifizierung ist auf maximal 5 Jahre befristet, danach müssen Sie sich rezertifizieren lassen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft.
  • Gegebenenfalls werden Rückfragen per E-Mail gestellt.
  • Vor der Zertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei den antragstellenden Personen durch.
  • Die Zertifizierungsurkunde wird Ihnen ausgestellt.
  • Die Zertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an Sie gesendet.
  • Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Zertifizierungsurkunde und einen Bescheid.
  • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern und variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

500,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__2.html

Kapitel 11.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der EU-Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsigebv/BJNR094400007.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026