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Polizei Hamburg

Anzeige bei Überlassen von Waffen

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.

Sämtliche waffen- und jagdrechtlichen Angelegenheiten können auch im schriftlichen Verfahren
bearbeitet werden. Anträge, sowie jagd- und waffenrechtliche Unterlagen können per Post,
E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.

Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde mehrere Monate dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.

Gebühren

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Rechtsgrundlage

§ 34 Waffengesetz (WaffG)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html

§ 37a Satz 1 Waffengesetz (WaffG)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html

§ 37f Waffengesetz (WaffG)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37f.html

§ 37g Waffengesetz (WaffG)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37g.html

Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts

(GebOWaffR)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Adresse und Kontakt

Polizei Hamburg

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

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Suchwörter: Waffenüberlassung, Anzeige Überlassen von Waffen, Anzeige

Letzte Aktualisierung: 19.01.2025