Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Sämtliche waffen- und jagdrechtlichen Angelegenheiten können auch im schriftlichen Verfahren
bearbeitet werden. Anträge, sowie jagd- und waffenrechtliche Unterlagen können per Post,
E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde mehrere Monate dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 34 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html
§ 37a Satz 1 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
§ 37f Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37f.html
§ 37g Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37g.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025