Hamburg.deHamburg ServiceAnzeige einer Tierhaltung nach der...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung

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Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
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Beschreibung der Leistung

Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Die Haltung dieser Tiere müssen Sie unabhängig von der Größe des Bestandes spätestens bei Beginn der Haltung anzeigen. 
Die Haltung eines oder mehrer Bienenvölker müssen Sie ebenfalls der zuständigen Stelle umgehend anzeigen. 
Auch eine Hobbyhaltung dieser Tierarten müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen jede Haltung der genannten Tiere in Hamburg anzeigen Es gibt keine Ausnahmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Tierhaltung und nicht nach dem Wohnort. Hamburger, die Ihre Tiere nicht in Hamburg halten, könne diese auch nicht in Hamburg registrieren lassen.

Benötigte Unterlagen

Machen Sie in Ihrer Anzeige folgende Angaben: 

  • Namen
  • Anschrift 
  • Tierart
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere
  • Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby)
  • Ort der Tierhaltung

Zu Beachten

Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst oder das Meldeformular der Stadt Hamuburg.

Teilen Sie Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich schriftlich mit.

Zuständig für die Durchführung des Hamburger Gefahrtiergesetzes sind die Amtstierärzte in den Bezirksämtern.

Fristen

Zeigen Sie die Aufnahme der Tierhaltung unverzüglich der zuständigen Behörde an.

Teilen Sie der zuständigen Behörde Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung ebenfalls unverzüglich mit.

Verfahrensablauf

  • Senden Sie die Anzeige mittels Online-Dienst oder Meldeformular an die zuständige Behörde.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Unterlagen
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde nimmt die Registrierung Ihrer Tierhaltung vor. Sie vergibt dafür eine Registernummer
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Registrierung. Die Registernummer wird Ihnen mitgeteilt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 4 Wochen.

Gebühren

Keine

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Letzte Aktualisierung: 01.12.2024