Beschreibung der Leistung
Die Haltung eines oder mehrer Bienenvölker müssen Sie ebenfalls der zuständigen Stelle umgehend anzeigen.
Auch eine Hobbyhaltung dieser Tierarten müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Sie müssen jede Haltung der genannten Tiere in Hamburg anzeigen Es gibt keine Ausnahmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Tierhaltung und nicht nach dem Wohnort. Hamburger, die Ihre Tiere nicht in Hamburg halten, könne diese auch nicht in Hamburg registrieren lassen.
Machen Sie in Ihrer Anzeige folgende Angaben:
Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst oder das Meldeformular der Stadt Hamuburg.
Teilen Sie Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich schriftlich mit.
Zuständig für die Durchführung des Hamburger Gefahrtiergesetzes sind die Amtstierärzte in den Bezirksämtern.
Zeigen Sie die Aufnahme der Tierhaltung unverzüglich der zuständigen Behörde an.
Teilen Sie der zuständigen Behörde Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung ebenfalls unverzüglich mit.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 4 Wochen.
Keine
Widerspruch
Suchwörter: Hühneranmeldung bei Neukauf Anmeldung von neu gekauften Hühnern Hühner anmelden Kauf von Hühnern anmelden Hühneranmeldung Anmeldung von Hühnern Anmeldung von Rindern Anmeldung von Schweinen Anmeldung von Schafen Anmeldung von Ziegen Anmeldung von Enten Anmeldung von Gänsen Anmeldung von Tauben Biene Bienenvölker Anmelden von Einhufer Anmelden von Pferden Anzeigen einer Bienenhaltung nach der Bienenseuchenverordnung Tierhalternummer Tierseuchenkasse Bienenzucht, Anzeige Stallpflicht, Halterbetriebs-Nummer für ein Pferd
Letzte Aktualisierung: 16.10.2026