Beschreibung der Leistung
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Die Haltung dieser Tiere müssen Sie unabhängig von der Größe des Bestandes spätestens bei Beginn der Haltung anzeigen.
Die Haltung eines oder mehrer Bienenvölker müssen Sie ebenfalls der zuständigen Stelle umgehend anzeigen.
Auch eine Hobbyhaltung dieser Tierarten müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.