Hamburg.deHamburg ServiceAnlage mit Emissionen von leichtflüchtigen...Information

Anlage mit Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen anzeigen

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit Emissionen leichtflüchtiger halogenierter organischer Verbindungen betreiben? Wie Sie diese bei der zuständigen Stelle anzeigen, erfahren Sie hier.

  •  

Beschreibung der Leistung

Anlagen, die Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (HOV) freisetzen, sind oft ein Schwerpunkt in der Umweltgesetzgebung. Diese Substanzen können erhebliche Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Viele dieser Substanzen tragen zum Ozonabbau bei. Sie können krebserregend, neurotoxisch oder leberschädigend sein.
Oft kommen sie in der Chemischen Industrie, zum Beispiel bei der Herstellung von Lösungsmitteln und Kühlmitteln vor oder bei Reinigungsprozessen beispielsweise in der Metall- und Elektronikindustrie vor. Ebenso werden sie in der Kunststoff-Industrie und der Pharmazeutischen Industrie verwendet.
Die Emissionen entstehen oft durch Verdampfung, Leckagen oder ineffiziente Rückgewinnung und Entsorgung.
Wenn Sie eine nicht genehmigungspflichtige Anlage betreiben möchten, bei der solche Emissionen auftreten können, müssen Sie diese Anlage bei der zuständigen Stelle anzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie betreiben eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, bei der Emissionen von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen auftreten können.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise.

Fristen



Melden Sie die Anlage, bevor Sie mit dem Betrieb der Anlage beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die Anlage mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. Sie können die Meldung über den Online-Dienst vornehmen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Meldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.

Dauer

Für Sie: 5 min

Für uns: Sie erhalten das Ergebnis direkt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

§12 der 2. BImSchV

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 14.06.2025