Beschreibung der Leistung
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien, müssen Sie als gewerbetreibende Person der zuständigen Behörde anzeigen.
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien, müssen Sie als gewerbetreibende Person der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Anzeige muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Tätigkeiten durch den Arbeitgeber erfolgen und mindestens folgende Angaben enthalten:
Sachkundenachweise sind für den Zeitraum von 6 Jahren gültig. Nähere Informationen zu den Sachkundelehrgängen sind in den Anlagen 3 und 4 der TRGS 519 zu finden.
Zeigen Sie die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde an.
Keine
Suchwörter: Altlastensanierung (Asbest) Asbest Arbeitsschutz Anmeldung von Asbestarbeiten Arbeitnehmerschutz
Letzte Aktualisierung: 16.09.2024