Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Als Spielende/r Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspielanbieter anzeigen

Wenn Sie als spielende Person Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie mit einem Glücksspielangebot unzufrieden sind, melden Sie dies zunächst direkt beim Anbieter oder der Anbieterin. Wenn Sie keine Antwort bekommen oder mit der angebotenen Lösung unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beziehungsweise Hinweise zu Unregelmäßigkeiten einreichen. Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele. Ihre Mitteilung kann beispielsweise folgende Unklarheiten betreffen:

  • Unklarheit ob Sie gewonnen haben
  • Höhe der Einzahlungen und Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Bonusangebote
  • ID-Verifizierung
  • Schließung Ihres Kontos
  • IT-Probleme
  • Kundendienstprobleme
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben nachvollziehbare Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei einem Glücksspielangebot.
  • Sie haben sich mit dem Anbieter beziehungsweise der Anbieterin in Verbindung gesetzt, konnten aber keine Klärung der Unregelmäßigkeiten erreichen.

Benötigte Unterlagen

Optional können Sie Belege für die Unregelmäßigkeit vorlegen.

Zu Beachten

  • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Fristen

Machen Sie Ihre Anzeige frühestens, wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung vom Anbieter oder der Anbieterin erfolgt ist oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
    • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Dauer

4 - 8 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 6a ff Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a

Adresse und Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025