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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen stellen

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Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters über das Ergebnis von Glücksspieltransaktionen oder über den Service, nicht einverstanden sind, können Sie online anonym eine Beschwerde einreichen.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • ID-Verifizierung
  • Schließung eines Kontos
  • IT-Probleme

Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise: 

  • Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass seine beziehungsweise ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
  • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
  • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
  • Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Ein Hinweis können Sie online  oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich  an die zuständige Behörde übermitteln. 
 

Dauer

4 - 8 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 6a fortfolgend Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücks-spielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020

 

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

 

Adresse und Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Letzte Aktualisierung: 08.11.2024