Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine deutsche Urkunde (zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder ein Zeugnis) im Ausland verwenden möchten, kann die ausländische Behörde eine Echtheitsbestätigung verlangen. Dies kann durch eine Apostille oder Vorbeglaubigung (mit anschließender Legalisation) erfolgen.
Beglaubigt wird:
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft oder Rolle, in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat und
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Sie können Termine für die folgenden Dienste vereinbaren:
Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport:
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Urkunden oder Dokumente, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden
- für 1 bis 3 Dokumente
- für 4 bis 6 Dokumente
- ab 7 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Abschriften (Kopie) einer Urkunde oder eines Dokumentes, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden
- für 1 bis 2 Dokumente
- für 3 bis 4 Dokumente
- ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Übersetzungen eines in Hamburg vereidigten Dolmetschers
- für 1 bis 2 Dokumente
- für 3 bis 4 Dokumente
- ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
Amtsgericht Hamburg:
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Beglaubigung) für Urkunden oder Dokumente der Hamburger Amtsgerichte, wie Gerichtsentscheidungen (zum Beispiel Scheidungsbeschluss, Versäumnisurteil, Adoptionsbeschluss, Erbscheinausfertigung und weitere)
Landgericht Hamburg:
- Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Urkunden und Dokumente des Landgerichts Hamburg und für privatrechtliche Dokumente (wie Vollmachten), die zuvor von einem Hamburger Notariat beglaubigt worden sind