Sozialbehörde

Approbation Psychotherapeut/inbeantragen

Sie möchten als Psychotherapeutin oder Psychotherapeutarbeiten? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre staatliche Zulassung (Approbation) beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Damit Sie in Deutschland als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Nur mit der Approbation dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden.
  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit.
  • Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • kurzer lückenloser Lebenslauf
  • Geburtsurkunde und bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat alt sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
  • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O), der nicht älter als einen Monat sein darf
  • Prüfungszeugnis
  • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde (Masterurkunde), aufgrund derer die Zulassung zur psychotherapeutischen Ausbildung erfolgt ist

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und ob Sie damit die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachweisen können.
  • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Stelle gegebenenfalls bei Ihnen nachgefordert.
  • Die zuständige Stelle prüft auf Basis der eingereichten Unterlagen die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

Dauer

1 - 2 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle Unterlagen vorliegen.

Gebühren

136,00 EUR - 270,00 EUR 

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Psychotherapeutengesetz

www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/__2.html

§§ 59 und 60 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2026