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Amt für Migration

Asylbewerberleistungsgesetz Grundleistungen

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Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz können Sie Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Sie können monatlichen Leistungen zur Sicherung Ihrer

  • Ernährung,
  • Unterkunft, Heizung,
  • Kleidung,
  • Gesundheits- und Körperpflege sowie
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes erhalten.

Zusätzlich dazu können Leistungen gewährt werden, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind oder wenn zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht zusätzliche Leistungen erforderlich sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Leistungen erhalten Ausländer, die

  • eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
  • wegen Krieg im Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzen,
  • eine Duldung haben oder
  • deren Asylverfahren nicht abgeschlossen ist.

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag sowie
  • Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen
  • Ausweisdokumente (Aufenthaltsgestattung, Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis)

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt eine Prüfung und Entscheidung, über diese erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

 

Dauer

Über den Antrag wird schnellst möglichst entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.





 

Gebühren

keine 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 3 AsylbLG Grundleistungen

 

Adresse und Kontakt

Amt für Migration

Leistungen für Asylbewerber Referat M43

Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M; Referat M43) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung.
 

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024