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Amt für Migration

Asylbewerberleistungsgesetz Krankenversicherung

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Krankenversicherung für Asylbewerber
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gemäß § 1 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ansprüche auf Leistungen haben, werden Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet.

 

Informationen

Voraussetzungen

Leistungsberechtigung gemäß § 1a oder 3 AsylbLG

Benötigte Unterlagen

  • Antrag sowie
  • Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen
  • Ausweisdokumente (Aufenthaltsgestattung, Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis)

Zu Beachten

Ab Januar 2023 erfolgt eine zentrale Bearbeitung durch die
Behörde für Inneres und Sport,
Referat M 43,
Bargkoppelstieg 10-14,
22145 Hamburg,
E-Mail: asylblg@amtfuermigration.hamburg.de 
Tel. 040 428 39-4399

Ab dem 23.10.23 haben Sie die Möglichkeit, online einen Termin für die Terminsprechstunde zu buchen. Eine offene Sprechstunde findet nicht mehr statt. Die Terminsprechstunde findet dienstags und donnerstags (jeweils 08:00 - 15:00 Uhr) im Bargkoppelstieg 10-14 statt.
Hier buchen Sie Ihren Termin:
Digitales Terminmanagement (hamburg.de) 
Zusätzlich zur Terminsprechstunde findet mittwochs von 09:00 - 11:00 Uhr sowie von 13:00 - 15:00 Uhr eine Telefonsprechstunde unter der Telefonnummer (040) 428 39 - 4399 statt.
 

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie gemäß § 1 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ansprüche auf Leistungen haben, werden Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet.

Dauer

Über den Antrag wird schnellst möglichst entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.



 

Gebühren

keine 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

 

Adresse und Kontakt

Amt für Migration

Leistungen für Asylbewerber Referat M43

Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung.

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024