Beschreibung der Leistung
Wenn Sie gemäß § 1 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ansprüche auf Leistungen haben, werden Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet.
Wenn Sie gemäß § 1 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ansprüche auf Leistungen haben, werden Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet.
Leistungsberechtigung gemäß § 1a oder 3 AsylbLG
Ab Januar 2023 erfolgt eine zentrale Bearbeitung durch die
Behörde für Inneres und Sport,
Referat M 43,
Bargkoppelstieg 10-14,
22145 Hamburg,
E-Mail: asylblg@amtfuermigration.hamburg.de
Tel. 040 428 39-4399
Ab dem 23.10.23 haben Sie die Möglichkeit, online einen Termin für die Terminsprechstunde zu buchen. Eine offene Sprechstunde findet nicht mehr statt. Die Terminsprechstunde findet dienstags und donnerstags (jeweils 08:00 - 15:00 Uhr) im Bargkoppelstieg 10-14 statt.
Hier buchen Sie Ihren Termin:
Digitales Terminmanagement (hamburg.de)
Zusätzlich zur Terminsprechstunde findet mittwochs von 09:00 - 11:00 Uhr sowie von 13:00 - 15:00 Uhr eine Telefonsprechstunde unter der Telefonnummer (040) 428 39 - 4399 statt.
keine
Wenn Sie gemäß § 1 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ansprüche auf Leistungen haben, werden Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet.
Über den Antrag wird schnellst möglichst entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
keine
Widerspruch
§ 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Suchwörter: Asylbewerber, Zentrale Erstaufnahme Finanzhilfe für Asylbewerber, VAST Krankenschein für Asylbewerber, VAST Krankenversichertenkarte für Asylbewerber, VAST Kriegsflüchtlinge, Finanzhilfe, VAST Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler Asylbewerber, Finanzhilfe Asylbewerber Asylbewerberleistungen
Letzte Aktualisierung: 13.12.2024