Verfahrensablauf
Um Arbeitnehmenden unter besonderem Kündigungsschutz zu kündigen, müssen Sie vor der Kündigung einen Antrag auf Zulässigkeitserklärung bei der zuständigen Behörde stellen.
Die Zulässigkeitserklärung können Sie elektronisch über den Online-Dienst oder anhand eines PDF-Formulars beantragen.
Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung über den Online-Dienst beantragen wollen:
Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Melden Sie sich über das Servicekonto Business an.
- Ihre Unternehmensdaten werden aus dem Servicekonto in den Online Antrag übernommen.
- Als antragstellende Person tragen Sie alle notwendigen Daten ein.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Sie benötigen die Zustimmung (Bescheid) der zuständigen Behörde, bevor Sie die Kündigung rechtswirksam aussprechen können.
Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung anhand des PDF-Formulars beantragen wollen:
- Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
- Sie benötigen die Zustimmung (Bescheid) der zuständigen Behörde, bevor Sie die Kündigung rechtswirksam aussprechen können.
Dauer
Die Beabeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Wochen bis 4 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität ihres Antrages und kann in Einzelfällen deutlich länger dauern.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühren sind variabel und hängen mit der Bearbeitungsdauer der entsprechenden Sachbearbeitung zusammen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über anfallende Bearbeitungsgebühren. Es gilt die Gebührenordnung des Arbeitsschutzes, der technischen Überwachung und des Strahlenschutzes (GebOAS).