Behörde für Wirtschaft und Innovation -Wirtschaftsordnungsrecht, Mess- und Eichwesen

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben

Sie möchten die Festsetzung einer Veranstaltung aufheben lassen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Aufhebung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.


Die Festsetzung für Wochenmärkte, Jahrmärkte oder Volksfeste kann nur aufgehoben werden, wenn es für Sie unzumutbar ist, die Veranstaltung durchzuführen.


Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkten reicht es hingegen aus, wenn Sie anzeigen, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr stattfindet.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt
  • Im Fall eines Wochenmarktes, Jahrmarktes oder Volksfestes kann Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag die folgenden Angaben:
    • Angaben zur veranstaltenden Person
    • Bezeichnung der Veranstaltung
    • Anschrift der Veranstaltung
    • Begründung der Aufhebung

Zu Beachten

Keine

Fristen

Beantragen Sie die Aufhebung der Veranstaltung rechtzeitig, bevor diese stattfinden würde.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag. Diesen können Sie per E-Mail, schriftlich oder über den Online-Dienst stellen.
  • Wenn Sie die Aufhebung per E-Mail oder schriftlich beantragen, übersenden Sie der zuständigen Stelle den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.
  • Wenn Sie die Aufhebung über den Online-Dienst beantragen wollen, rufen den Online Dienst auf.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig vom Einzelfall und richten sich nach den Gebühren der vorangegangenen Festsetzung Ihrer Veranstaltung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html

§ 69b Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69b.html

§ 69 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation -Wirtschaftsordnungsrecht, Mess- und Eichwesen

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Hamburger Dom Volksfeste Markt Jahrmarkt Großmarkt Wochenmarkt Spezialmarkt Aufhebung Festsetzung Frühlingsdom Winterdom

Letzte Aktualisierung: 06.02.2026