Beschreibung der Leistung
Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Die Festsetzung für Wochenmärkte, Jahrmärkte oder Volksfeste kann nur aufgehoben werden, wenn es für Sie unzumutbar ist, die Veranstaltung durchzuführen.
Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkten reicht es hingegen aus, wenn Sie anzeigen, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr stattfindet.