Beschreibung der Leistung
Sie möchten Ihr Kind für eine Grundschule anmelden?
Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.
Gemäß § 38 Abs. 1 HmbSG werden Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Gemäß § 38 Abs. 2 HmbSG können Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind, auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden.
Eltern, deren Kinder zum 1. August schulpflichtig werden, erhalten im Rahmen der Anmelderunde für die Erstklässler ein Einladungsschreiben von ihrer regional zuständigen Schule.
Ihr Zweit- und Drittwunsch auf dem Anmeldeformular dient dazu, dass Sie Einfluss auf die Schulwahl haben, falls die erste Wunschschule nicht über ausreichend Schulplätze verfügen sollte.