Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

Aufnahme an einer Grundschule

Sie möchten Ihr Kind für eine Grundschule anmelden?


Die Anmeldung erfolgt immer bei der jeweiligen Wunschschule.

Beschreibung der Leistung

Sie möchten Ihr Kind für eine Grundschule anmelden?



Die Anmeldung zur Klasse 1 erfolgt direkt bei der gewünschten Grundschule im Januar. Die genauen Fristen werden von den Grundschulen Ende des Jahres gekannt gegeben.



Gemäß § 38 Abs. 1 HmbSG werden Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.



Gemäß § 38 Abs. 2 HmbSG können Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind, auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden.



Eltern, deren Kinder zum 1. August schulpflichtig werden, erhalten im Rahmen der Anmelderunde für die Erstklässler ein Einladungsschreiben von ihrer regional zuständigen Schule.



Ihr Zweit- und Drittwunsch auf dem Anmeldeformular dient dazu, dass Sie Einfluss auf die Schulwahl haben, falls die erste Wunschschule nicht über ausreichend Schulplätze verfügen sollte.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • geistiger, seelischer, körperlicher und sprachlicher Entwicklungsstandes

Benötigte Unterlagen

Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Wunschschule.

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Fristen

Ein Antrag muss im sogenannten Anmeldezeitraum gestellt werden, der jährlich von der Behörde für Schule und Berufsbildung und den Grundschulen veröffentlicht wird.ldung und den Grundschulen veröffentlicht wird.

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag bei der jeweiligen Wunschschule.

Dauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der jeweiligen Schule unmittelbar.

Gebühren

Keine

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2025