Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Abfälle sammeln, transportieren, handeln oder vermitteln, müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Falls Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt haben und sich Ihre Angaben wesentlich geändert haben, müssen Sie die Anzeige erneut einreichen
Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Abfallverbringungen.