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Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

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Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten
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Beschreibung der Leistung

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse u.a. zum Lebensunterhalt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus können Sie, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, mit dem die Differenz zwischen staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden kann. Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung reduziert sich der Darlehensbetrag um 50 Prozent, bei Existenzgründung wird das Darlehen zu 100 Prozent erlassen.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert: • die Lehrgangskosten, • die Prüfungsgebühren und • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem: 

  • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten
  • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst
  • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
  • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
  • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

 

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.

Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html
als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.

Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein

Fristen

Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.

Verfahrensablauf

Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
 

  • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
  • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbescheid über die staatlichen Zuschüsse.
  • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
  • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf


  • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage

  • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

Rechtsgrundlage

AFBG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024