Beschreibung der Leistung
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse u.a. zum Lebensunterhalt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus können Sie, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, mit dem die Differenz zwischen staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden kann. Bei Bestehen der Fortbildungsprüfung reduziert sich der Darlehensbetrag um 50 Prozent, bei Existenzgründung wird das Darlehen zu 100 Prozent erlassen.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert: • die Lehrgangskosten, • die Prüfungsgebühren und • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.