Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder tätig werden möchten, benötigen Sie das hierfür erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen.
Die Ausbildereignung ist in vielen Unternehmen eine wertvolle Zusatzqualifikation und Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.
Um Ihre Eignung nachzuweisen, müssen Sie eine Prüfung ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.