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Ausbildungsförderung Änderung der Personendaten bekanntgeben

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Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer Personendaten dem Bundesverwaltungsamt (BVA) bekannt geben.
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Beschreibung der Leistung

Die Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für die Rückzahlung des BAföG Darlehensanteiles nach dem Studium ist aber das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Die Ämter für Ausbildungsförderung übermitteln dazu Ihre Daten nur einmal an das BVA. Dort wird eine elektronische Akte angelegt und Ihr Darlehenskonto eingerichtet.

Sie müssen dem BVA Änderungen zu Ihrem Namen oder Anschrift selbst mitteilen, wenn Sie kein BAföG mehr erhalten. Dies kann schriftlich oder digital über BAföG Digital per "Änderungsmitteilung" erfolgen. Dem ehemaligen BAföG-Amt sollten die Änderungen auch mitgeteilt werden.  

  • Versäumen Sie die Mitteilung an das Bundesverwaltungsamt (BVA) nach Ende des BAföG-Bezugs, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung in Höhe von 25 Euro zahlen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben zu einem früheren Zeitpunkt BAföG erhalten oder beziehen gerade BAföG.
Es ergeben sich Änderungen in folgenden persönlichen Verhältnissen:

  • Name
  • Anschrift

Benötigte Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderungen
    • Diese muss schriftlich erfolgen, es gibt entsprechende Antragsdokumente.
    • Eine formlose Mitteilung ist ebenfalls möglich.

Zu Beachten

Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

Für Schülerinnen und Schüler:
Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler:innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Für Studierende:
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

Für eine Ausbildung im Ausland:
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind, je nach Zielland, unterschiedliche, zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler:innen.

Auf der Internetseite https://www.bafög.de können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.

Auf der Internetseite finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

Zusätzlich kann Ihnen die BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

Fristen

Sie müssen die Änderung unverzüglich bekannt geben.

Verfahrensablauf

  • Namensänderungen oder Ihre neue Anschrift übermitteln Sie an das Bundesverwaltungsamt (BVA) bequem und einfach über das Onlineportal.

 

  • Sie haben hierbei die Möglichkeit, sich entweder mit Ihrer E-Mail-Adresse zu registrieren und anschließend die Anmeldung über E-Mail und Passwort vorzunehmen oder sich über Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eiD) anzumelden.

 

  • Bei Anmeldung mit E-Mail steht Ihnen ein Änderungsformular zur Verfügung, bei Anmeldung mit eID können Sie die aktuell im Bundesverwaltungsamt (BVA) gespeicherten Daten unmittelbar selbst aktualisieren.

 

  • Jegliche Anträge und sonstige Mitteilungen können Sie während des gesamten Rückzahlungsverfahrens bei beiden Anmeldemöglichkeiten online übersenden und Unterlagen hochladen.

 

  • Die Anmeldung mit dem Personalausweis bietet Ihnen zusätzliche Services wie eine tagesaktuelle Konto- und Akteneinsicht. Den vollen Umfang der Leistungen bei Anmeldung mit Personalausweis und eID finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamt (BVA).

 

  • Änderungen können dem BAföG-Amt schriftlich oder digital mitgeteilt werden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Mitwirkung der antragsstellenden Person ab.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html

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Suchwörter: Ausbildungsförderung BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz Änderung der persönlichen Daten, BAföG

Letzte Aktualisierung: 06.09.2024