Voraussetzungen
Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen
Benötigte Unterlagen
- Mitteilung über die Änderung
- Wenn das aktuelle Einkommen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin geringer ausfällt als vor zwei Jahren, nutzen Sie das Formblatt 07 für eine Aktualisierung
- Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen Krankenkassenbescheinigung, Schulbescheinigung, Mietbescheinigung)
Zu Beachten
Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.
Für Schülerinnen und Schüler:
Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Für Studierende:
Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Für eine Ausbildung im Ausland:
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind, je nach Zielland, unterschiedliche, zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schülerinnen und Schüler.
Auf der Internetseite https://www.bafög.de können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.
Auf der Internetseite finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.
Zusätzlich kann Ihnen die BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.
Fristen
Sie müssen die Änderung unverzüglich bekannt geben.